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Erbstreit § Rechtslage, Problematik & Vorbeugen

Beim Erben lernt man die Menschen kennen, so besagt es eine geflügelte Redewendung, die sich durchaus auf einen Erbstreit beziehen könnte. Denn ganz gleich ob es aufgrund eines fehlenden Testaments zum Streit um die Erbschaft kommt, oder weil eine letztwillige Verfügung nicht den Erwartungen der Erben entspricht. Kommt es zu einem Streit ums Erbe, ist guter Rat gelegentlich teuer. Da stellt sich oftmals die Frage nach den Ursprüngen des Konflikts im Zuge Erbschaft und wie man diesen am Besten vermeiden oder zumindest zeitnah beilegen kann. Im folgenden Artikel beleuchten wir für Sie alle wichtigen Aspekte rund um Erbstreitigkeiten und wie man auf diese reagieren kann.

Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Rechtslage & Problematik von Erbstreitigkeiten

Prinzipiell ist die Erbfolge in der Schweiz gut strukturiert und im Schweizer Obligationenrecht ab Art. 457 geregelt. Möchte der Erblasser explizit über seinen Nachlass anhand eines Testaments verfügen, sollte dies noch zu Lebzeiten kommuniziert werden. Abgesehen vom Pflichtteilsanspruch bleibt dem Erblasser seine letzte Willenserklärung frei verfügbar. Um möglichen Erbstreitigkeiten zu entgehen, bietet ein Erbvertrag die Möglichkeit, das Zutun aller Beteiligten einzuholen und einen Konsens für den späteren Erbfall zu finden. Allenfalls Missverständnisse bezüglich der Rechtslage auszuräumen, ist ein Mediator eine gute Unterstützung bei Erbstreitigkeiten.

Häufige Ursachen für einen Erbstreit

Die Ursachen für einen Konflikt unter den Erben können sehr vielfältig sein. Sind Streitigkeiten um das Erbe erst einmal aufgetaucht, ist es meist schwierig, sie friedlich beizulegen. Denn ist der Streit um das Erbe erst einmal ausgebrochen, verhärten sich die Fronten oftmals schnell. Das Resultat ist oftmals ein langwieriger Rechtsstreit, der nicht selten das gesamte Erbe regelrecht auffrisst. Obwohl es sehr viele Gründe für Streit in der Erbengemeinschaft gibt, kommt es am häufigsten aufgrund einer der folgenden Ursachen zu Streitigkeiten ums Geld in der Familie:

  • Wenn der Verstorbene kein Testament hinterlässt, greift die gesetzliche Erbfolge. Unter Umständen erben dann auch Personen nach einer bestimmten Erbquote, die nach Ansicht der anderen Erben kein Anrecht auf einen Anteil der Erbschaft haben. Ein Erbstreit ist hier oftmals vorprogrammiert.
  • Ein bestehendes Testament weist Formfehler auf oder ein Erbe fühlt sich beim Erbe übergangen und möchte das Testament anfechten. In einigen Fällen kommt es auch wegen zweideutiger Formulierungen zu Konflikten.
  • Häufig kommt es auch zum Erbstreit, weil eine Erbengemeinschaft uneinig über die Verwaltung beziehungsweise Verteilung des Nachlasses ist. In solchen Fällen kommt es oft zu Meinungsverschiedenheiten mit anderen Erben oder aber auch mit dem Willensvollstrecker.
  • Ein Angehöriger macht unterwartet darauf aufmerksam, dass er Ansprüche auf einen Pflichtteil hat und seinen Pflichtteil durchsetzen möchte.
  • Möchte ein Erbe sich seinen Erbteil ausbezahlen lassen, kommt es sehr häufig zu einem Erbstreit. Die Beteiligten können sich dann schlicht nicht über die Höhe der Abfindung einigen.
  • Vermutet ein Erbe beim Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentsverfassung eine Testierunfähigkeit, kommt es auch oft zu Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft.
  • Sieht sich ein Erbe benachteiligt oder vermutet eine Testamentsfälschung, möchte er das Testament anfechten. Das bedeutet wiederum einen Streit ums Erbe.

Erbstreit durch Nachlassplanung vorbeugen

Es muss nicht zu einem Streit um die Erbschaft kommen, wenn der Erblasser noch zu Lebzeiten die Nachlassplanung in die eigenen Hände gibt. So lassen sich Ansprüche mit anwaltlicher Beratung klären, Streitpotenzial frühzeitig erkennen und der Erblasser kann sein Vermögen gezielt in seiner letztwilligen Verfügung aufteilen. Selbst ein Erbverzicht oder eine Erbeinsetzung kann zu Lebzeiten geregelt, das Konfliktpotenzial bei der Testamentseröffnung spürbar reduzieren.

Beugen Sie Konflikten vor!

Durch eine gut durchdachte Nachlassregelung, lassen sich viele künftige Erbstreitigkeiten vermeiden. Durch erbrechtliche Verfügungen wie ein Testament, den Erb- oder Erbverzichtsvertrag und ähnlichen Nachlassplanungen haben Sie es als künftiger Erblasser in der Hand, ihren Erben langwierige Streitigkeiten ums Erbe zu ersparen!

Gültiges & eindeutiges Testament errichten

Am besten schützen Sie Ihre Hinterbliebenen vor einem Erbstreit, indem Sie ein wasserdichtes Testament erstellen, in dem Ihr letzter Wille unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wird. Streit in der Erbengemeinschaft trotz Testament entstehen am häufigsten wegen Formfehlern wie fehlender Unterschriften oder missverständlicher Formulierungen. Solche Ärgernisse passieren vor allem bei eigenhändigen Testamenten, die jeder selbst handschriftlich verfassen kann. Wer einem Konflikt in der Erbengemeinschaft vorbeugen oder einen Erbstreit vermeiden möchte, setzt also am besten bei einem wasserdichten und gültigen Testament an.

Testament beim Anwalt prüfen lassen

Wenn Sie ein eigenhändiges Testament aufsetzen, lassen Sie dieses unbedingt vom Anwalt prüfen. So stellen Sie sicher, dass es keine Formfehler enthält und beugen Erbstreitigkeiten vor. Darüber hinaus empfiehlt es sich, den Aufbewahrungsort Ihres Testaments im Testamentenregister dokumentieren zu lassen. Auf diese Weise wird Ihr Testament in jedem Fall gefunden und Ihrem letzten Willen kann entsprochen werden. In unserem Anwaltsverzeichnis können Sie kostenlos passende Anwälte für Erbrecht in Ihrer Region kontaktieren.

Einzelne Nachkommen enterben

Es kommt immer wieder vor, dass bei einem Erblasser der Wunsch besteht, einen einzelnen Nachkommen zu enterben . Hier kommt es auch häufig zum Erbstreit. Enterbt werden kann übrigens nur, wer nach der Erbverteilung pflichtteilsberechtigt ist. Alle nicht Pflichtteilsberechtigten können ohne Begründung vom Erbe ausgeschlossen werden. Ein Streit in der Erbengemeinschaft um Pflichtteilsansprüche kommt recht häufig vor. Denkt ein Elternteil beispielsweise, er könne seine Tochter enterben, weil sie aus der Sicht des Elternteils den falschen Partner geheiratet hat, irrt er sich: So einfach ist das Kinder Enterben nicht beziehungsweise ein Pflichtteil nicht einfach entzogen werden. Klar, dass in solchen Fällen Pflichtteil Konflikte entstehen. Enterbte Erben können die Enterbung anfechten, falls kein triftiger Grund für sie vorliegt.

Erbvertrag aufsetzen lassen

Neben einem Testament haben Sie noch andere Möglichkeiten, über Ihren Nachlass zu verfügen. Bereits zu Lebzeiten können Sie einen Erbvertrag aufsetzen oder Schenkungen vornehmen. Bei einem Schenkungsvertrag muss der Beschenkte eine Schenkungssteuer zahlen. Diese ist abhängig vom verwandtschaftlichen Verhältnis jedoch häufig niedriger als die Erbschaftsteuer. Mit einem Erbvertrag lassen sich Erbstreitigkeiten sehr gut verhindern. Dies ist deswegen der Fall, weil auch die Erben in den Erbvertrag einwilligen müssen. Eine einseitige Aufhebung oder Änderung des Erbvertrages ist nicht möglich. Mithilfe eines Erbvertrages kann ein Erbe auch einen Erbverzicht geltend machen. Ein solcher ist dann sinnvoll, wenn es beispielsweise um die Frage einer Unternehmensnachfolge geht, die nicht von mehreren geteilt werden soll.

Pflichtteilsverzicht vereinbaren

Das Erbrecht in der Schweiz sieht vor, dass ein Erblasser ihm besonders nahestehende Personen nicht gänzlich enterben kann. Einem bestimmten Personenkreis steht ein sogenannter Pflichtteil zu. Häufig kommt es wegen Differenzen um diesen Pflichtteil zu Erbstreitigkeiten oder einem handfesten Erbstreit. Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten des freiwilligen Pflichtteilsverzichts. Auf diese Weise kann einem Streit in der Erbengemeinschaft vorgebeugt werden. Vorstellbar wäre hierbei zum Beispiel, dass der Pflichtteilsberechtigte Erbe:

  • Sich dazu entscheidet, dass Erbe auszuschlagen und somit auf jegliche Erbansprüche vollständig verzichtet.
  • auf seinen Pflichtteil unter Vorbehalt verzichtet.
  • auf sein gesetzliches Erbrecht unter Vorbehalt seines Pflichtteilsanspruchs verzichten.
  • auf einen Teil seines Pflichtteils verzichtet.
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Was tun, wenn es zum Erbstreit kommt?

Kommt es trotz guter Vorkehrungen zu einem Konflikt, gibt es verschiedene Vorgehensweisen. Denn bevor es zu einem gerichtlichen Erbstreit unter Familienangehörigen kommt, ist eine freiwillige Mediation eine gute Möglichkeit, klug und umsichtig mit dem Erbe umzugehen und somit Konflikte zu lösen. Ein Mediator führt Gespräche mit allen beteiligten Personen und kann zusätzlich als Vermittler fungieren. Mit einer Mediation kann man Streit in der Erbengemeinschaft nicht nur lösen, sondern auch noch rechtzeitig vorbeugen. Zudem bietet Sie eine günstigere und kluge Variante, bevor es zu Streitigkeiten vor Gericht kommt.

Streitschlichtung beim Friedensrichter

In der Schweiz gilt bei einem Erbstreit und Zivilstreitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 100.000 Franken die gesetzlich vorgeschriebene Mediation beim sogenannten Friedensrichter. Diese sollen helfen, Konflikte beizulegen und ein Gerichtsverfahren zu verhindern. Friedensrichter sind in jedem Schweizer Kanton tätig. Die Gebühren für Friedensrichter sind niedrig und in jedem Kanton separat geregelt. Sie richten sich immer nach dem Streitwert. Im Kanton Zürich beispielsweise müssen Sie bei einem Erbstreit mit einem Streitwert von 2 Millionen Franken lediglich mit einer mittleren Friedensrichtergebühr von circa 900 Franken rechnen.

Auch bei hohem Streitwert zum Friedensrichter

Selbstverständlich können Sie auch bei Streitwerten über 100.000 Franken einen Friedensrichter aufsuchen. Diese Vorgehensweise lohnt sich bei einem Erbstreit oftmals. So kann der Streit in der Familie beigelegt werden und man spart sich die teils hohen Gerichtskosten.

Streitschlichtung durch ein Schiedsverfahren

Das Streitschlichtungsverfahren wird mit einem schriftlichen Ansuchen eingeleitet. Um den Erbstreit beizulegen, werden dann alle Beteiligten Parteien zu einem schlichtenden Gespräch beziehungsweise einer mündlichen Verhandlung eingeladen. Im besten Fall endet der Streit in der Erbengemeinschaft mit einer beidseitigen Einigung im Schiedsverfahren. Die Chancen hierfür stehen gut: Die Schweizer Schlichtungsbehörden schaffen es im Schnitt, 60 Prozent aller Zivilfälle zu schlichten und ein Gerichtsverfahren zu verhindern.

Streitschlichtung durch gerichtliche Erbaufteilung

Lässt sich der Erbstreit trotz aller Bemühungen nicht verhindern, geht es vor das Bezirksgericht. Hierzu muss nachgewiesen werden, dass es beim Friedensrichter zu keiner Beilegung der Streitigkeiten ums Erbe gekommen ist. Daraufhin erhält man eine Klagebewilligung für das Bezirksgericht. Wird hier keine Einigung erzielt, geht es weiter zum Gericht. Mithilfe der Erbteilungsklage haben Erben dann die Möglichkeit die Teilung gerichtlich zu veranlassen.

Welche Kosten entstehen durch einen Erbstreit?

Müssen Erbstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden, kann das schnell teuer werden. Auch bei Erbauseinandersetzungen muss dem Gericht ein Prozesskostenvorschuss gezahlt werden. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert. Ist der Gegenstand des Streit in der Erbengemeinschaft beispielsweise ein Haus im Wert im zwei Millionen Franken, beträgt die einfache Gerichtsgebühr im Kanton Zürich circa 40.000 Franken, der Vorschuss circa ein bis zwei Drittel hiervon. In komplizierten Fällen kann die einfache Gerichtsgebühr erhöht werden. Hinzu kommen die Anwaltskosten. Die Erbstreitigkeiten Anwaltskosten sind auch nach einer Gebührentabelle geregelt und bemessen sich nach dem Streitwert. Eine Berechnung nach Stundensatz oder eine Pauschale sind manchmal auch möglich. Das muss individuell mit dem Anwalt besprochen werden.

Wer trägt die Kosten für die Konfliktlösung?

Die Kosten für Erbstreitigkeiten können schnell ungeahnte Ausmasse annehmen. Wer letztlich auf den Kosten sitzen bleibt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Grundsätzlich muss der Verlierer des Prozesses auch für die Auslagen des anderen aufkommen. Bei einem rechtlichen Konflikt vor Gericht mit hohen Streitwerten können da schnell hohe Summen zusammenkommen. Da es bei Erbstreitigkeiten oftmals um sogenannte Teilungsprozesse geht, bei denen es nicht um das gesamte Erbe, sondern nur um Teile geht, kann es auch sein, dass die Kosten anteilig bezahlt werden. In solchen Fällen spricht man von einem teilweisen Unterliegen.

Dauer eines Erbstreits

Ein Konflikt rund ums Erbe kann sich unter Umständen sehr lange hinziehen, im schlimmsten Fall über Jahre. Die Erbstreit Dauer kann nicht genau vorher gesagt werden. Wer aber weder beim Friedensrichter noch bei einer Mediation und dem Bezirksgericht zu einer Einigung kommt, hat lange mit den strittigen Auseinandersetzungen der Erben zu tun. Von den enormen Kosten für einen gerichtlichen Erbstreit abgesehen, ist ein solcher Prozess auch psychisch anstrengend und entzweit die Familie. Daher ist es immer besser, sich um friedliche Lösungen zu bemühen. So schont man nicht nur seine Nerven, sondern auch seinen Geldbeutel – vor allem für den Fall, dass man einen Konflikt verliert und auf sämtlichen Kosten sitzen bleibt.

Wie kann ein Anwalt für Erbrecht bei Erbstreitigkeiten helfen?

Ihr Anwalt für Erbrecht hat zwei Möglichkeiten einen Erbstreit zu verhindern bzw. beizulegen. Die beste Option ist, dass der Verstorbene noch vor seinem Tod ein Testament hat erstellen lassen. Dieses regelt klar, wer was bekommen soll und so sind Erbstreitigkeiten ausgeschlossen oder zumindest aussichtslos. Sollte der Erblasser bereits verstorben sein, so ist es ihm / ihr natürlich nicht möglich, im Nachhinein ein Testament aufzuschreiben. Sollten Sie nach dem Tod Ihres Angehörigen bemerken, dass sich innerhalb des Erbenkreises Unstimmigkeiten anbahnen, ist es höchste Zeit, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Ihr Anwalt für ein Testament kennt das Schweizer Erbrecht und weiss genau, wer welche Ansprüche hat.

Ausserdem ist es – wie bereits erwähnt- sinnvoll, einen unbeteiligten Dritten ins Geschehen zu involvieren, der die Situation objektiv bewerten kann. Viele Anwälte für Erbrecht sind gleichzeitig Mediatoren. Das bedeutet, dass diese geführte Streitgespräch anbieten, die eine Möglichkeit darstellen, einen Konflikt ums Erbe ausserhalb des Gerichts beizulegen. Sollten sich die Parteien nicht einigen können, ist der Weg zum Gericht zumeist unerlässlich. Spätestens dann benötigen Sie einen kompetenten Rechtsbeistand, der dafür sorgt, dass Ihre rechtlichen Ansprüche durchgesetzt werden. Mit unserer Anwalts-Suchfunktion finden Sie schnell einen Fachanwalt für Erbrecht in Ihrer Nähe, der sich Ihrer Erbsituation oder auch Ihrem Erbstreit annimmt und zu einer gütlichen Einigung beitragen kann.

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FAQ: Erbstreit

Konflikte im Zuge einer Erbschaft treten gehäuft dann auf, wenn das Erbe nicht im Voraus klar verteilt wurde. Die gesetzliche Erbfolge ist in der Schweiz zwar klar geregelt, doch kommt es immer wieder dazu, dass Hinterbliebene sich um den Erbanspruch als solches oder um die Höhe ihres Erbes streiten. In diesen Fällen ist es wichtig, die rechtliche Lage zu ermitteln und gemeinsam eine Lösung zu finden. Eine ausgedehnte Erbstreitigkeit ist teuer, nervenaufreibend und führt häufig nur zu Missgunst. Denken Sie darüber nach, einen Friedensrichter, Mediator und in jedem Fall einen kompetenten Anwalt für Erbrecht hinzuziehen.
Als Bemessungsgrundlage von Gerichtskosten wird der Streitwert herangezogen. Dieser richtet sich nach dem Wert des Streitgegenstandes.
Grundsätzlich muss jene Partei die Kosten übernehmen, die den Prozess verliert. Gewinnen beide Parteien zum Teil, werden die Kosten entsprechend auf beide verteilt. Das letzte Urteil legt das Gericht fest.
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Ein Beitrag unserer Online-Redaktion

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