Schweres Verbrechen gegen den Erblasser
Der plichtteilgeschützte Erbe muss gegen den Erblasser oder gegen eine ihm nahestehende Person eine schwere, vom Strafrecht erfasste, Tat begangen haben. Dabei ist die Nähe der Beziehung zwischen dem Erblasser und der von der Straftat betroffenen Person entscheidend. Was hier als schweres Verbrechen gesehen werden kann, hängt von den individuellen Umständen ab. Die Straftat muss den Erblasser allenfalls persönlich schwer treffen. Demnach ist ein Verbrechen gegenüber einer Drittperson, die dem Erblasser nicht nahesteht, kein Grund für eine Enterbung. Beispiele für eine schwere Straftat, die eine Enterbung rechtfertigen, sind:
- eine (versuchte) schwere Körperverletzung
- die Veruntreuung
- ein Betrug im Sinne des Strafgesetzbuchs
Schwere Verletzung der Rechtspflicht:
Ebenfalls Grund für eine Strafenterbung kann die schwere Verletzung einer sich aus dem Familienrecht ergebenden Rechtspflicht durch den Erben darstellen, wenn dieser widerrechtlich und schuldhaft gehandelt hat. Dabei handelt es sich in erster Linie um die Missachtung der Unterstützungspflichten der Verwandten und die Pflichten zwischen Ehegatten. Werden bloss moralische Familienpflichten verletzt, also beispielsweise der Kontakt zu den Eltern abgebrochen, ist dies kein Grund für die Enterbung eines Pflichterbens. Beispiele hierfür können sein:
- die Verletzung der Unterstützungspflicht unter Verwandten
- eine Nichtleistung der Unterhaltspflichten
- die Verletzung der Fürsorge- oder Beistandspflichten zwischen Ehegatten
- die Verletzung der Fürsorge- oder Beistandspflichten zwischen dem Erblasser und seinen Nachkommen
Pflichtteil bei Enterbung
Eine enterbte Person kann weder an der Erbschaft teilnehmen noch eine Herabsetzungsklage geltend machen. Der Pflichtteil bei Enterbung „entfällt“. Der dadurch „verbleibende“ Teil der Erbschaft fällt, sofern der Erblasser nicht anders verfügt hat, an die gesetzlichen Erben des Erblassers. Die Nachkommen des Enterbten sind von der Enterbung nicht betroffen und behalten den Anspruch auf ihren Pflichtteil. Auch eine Teilenterbung ist möglich. Die Präventiventerbung ist immer nur eine Teilenterbung.