Wann kann die Enterbung angefochten werden?
Möchte ein Erblasser einen pflichtteil geschützten Erben von der Erbschaft ausschliessen und ihm so sogar seinen gesetzlichen Pflichtteil entziehen, muss dafür ein triftiger Grund vorliegen. Dieser Grund muss nicht nur im Testament angeführt werden, sondern auch begründet und bewiesen werden. Ist dies nicht der Fall und es handelt sich um lose Anschuldigungen oder Vermutungen, recht das nicht für eine gültige Enterbung aus. Auch weniger schwerwiegende Gründe rechtfertigen keine Enterbung. Hat ein Erblasser dennoch einen solchen Grund als Enterbung Auslöser gewählt oder ist dieser aus der Luft gegriffen und entspricht nicht der Wahrheit, so kann der betroffene Erbe bzw. Enterbte die Enterbung anfechten. Gründe, die eine Enterbung nicht rechtfertigen sind zum Beispiel:
- Religion
- Politik
- Beruf
- Nichterfüllung der Erwartungen
- Vorstellungen des Erblassers
- Kontaktabbruch
- Geschäftlicher Streit
- Familienstreit
- Aussage vor Gericht gegen Erblasser
- Das Kind steht nach der Scheidung auf der Seite eines Elternteils
Auch wenn der Erbe aufgrund seiner Schulden enterbt wurde, aber zum Zeitpunkt der Erbschaft seine Schulden beglichen hat, kann er verlangen, dass die Enterbung rückgängig gemacht wird. Allerdings nur, wenn keine Verlustscheine mehr bestehen oder deren Wert nicht höher ist als ein Viertel des Erbteils.
Ablauf der Anfechtung in der Praxis
Wurden Gründe angegeben, die vor Gericht für eine Enterbung nicht ausreichen oder nicht der Wahrheit entsprechen, hat der Enterbte die Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Dabei bestehen mehrere Möglichkeiten, eine Enterbung anzufechten bzw. diese im Vorfeld bereits zu verhindern. Je nach Anfechtungsgrund, kann der Betroffene eine Herabsetzung oder eine Ungültigkeitsklage bzw. Klage auf Feststellung der Nichtigkeit erheben.
Anfechtung der Enterbung mittels Herabsetzungsklage:
Die Herabsetzungsklage ist ein Rechtsmittel, welches Erben zur Verfügung steht, wenn ein Erblasser mit seiner Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag, Ehevertrag) ihren rechtlich zwingenden Pflichtteil verletzt hat, also auch bei einer unrechtmäßigen Enterbung. In diesen Fällen können sie mit einer Herabsetzungsklage beim Gericht den verletzten, ihnen zustehenden, erblichen Pflichtteil einklagen. Ziel der Herabsetzungsklage ist es, dass die jeweiligen Anteile der übrigen Erben herabgesetzt werden und der betroffene Erbe den fehlenden Teil seines Erbes herausbekommt.