Unternehmensnachfolge § Formen, Ablauf & Risiken
- Redaktion
- Lesezeit: ca. 9 Minuten
- Teilen
- 11 Leser fanden diesen Artikel hilfreich.
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer legen in einem Erbvertrag fest, dass ihr Geschäft im Todesfall an ihre Kinder überschrieben werden soll. Diese Form der Unternehmensnachfolge in der Schweiz hat einige Vorteile. Einerseits bietet die Unternehmensübertragung an Kinder Kontinuität, andererseits bleibt Ihnen eine lange Suche nach einer externen geeigneten Nachfolgeperson erspart. Aber welche Möglichkeiten einer Unternehmensnachfolge gibt es eigentlich, was bedeutet familieninterne Nachfolge und wie läuft der Nachfolgeprozess überhaupt ab? Fragen wie diese und noch weitere wichtige Themen zur Unternehmensnachfolge werden in diesem Beitrag behandelt.
- Bei der Unternehmensnachfolge in der Schweiz unterscheidet man zwischen der innerfamiliären Unternehmensübertragung und der Übertragung an Außenstehende.
- Die Unternehmensnachfolge sollte fünf bis zehn Jahre vorher geplant werden.
- Am besten lässt sich die Unternehmensnachfolge mit einem Erbvertrag planen.
- Es ist empfehlenswert, die Unternehmensübertragung von einem Fachmann begleiten zu lassen.
Grundsätzliches zu Unternehmensnachfolge
Eine Unternehmensnachfolge ist immer auch ein emotionales Thema, geht es doch zumeist um die Zukunft eines Lebenswerks oder sogar einer über Generationen aufgebauten Familientradition. Vielfach besteht zudem der Wunsch, dass der Erhalt des Produktionsstandortes und Arbeitsplätze aber auch ideelle Werte bestehen bleiben. Ziel einer erfolgreichen Nachfolgeregelung ist es also, diese Erwartungen bestmöglich zu erfüllen und damit verbundene Zielkonflikte zu lösen. So kann mit einer frühzeitigen Überprüfung der Unternehmensstruktur beispielsweise die steuerliche Belastung optimiert werden, sodass mit der Übergabe die Pläne und Visionen des einstigen Eigentümers nicht durch unerwartete finanzielle Einbussen durchkreuzt werden.
Einfluss der Unternehmensform auf die Nachfolgeregelung
Eine erfolgreiche Nachfolge erfordert den rechtzeitigen Einstieg in einen längerfristigen und nicht immer geradlinigen Prozess sowie eine umfassende Auseinandersetzung des Unternehmens mit verschiedensten Szenarien. Ausschlaggebend dafür ist der Einfluss der jeweiligen Unternehmensform, dessen Struktur den weiteren Ablauf bestimmt. Vorrangig sind hierbei die Steuerfolgen bei einer Unternehmensnachfolge entscheidend und variieren dementsprechend.
Wann sollte die Planung der Unternehmensnachfolge erfolgen?
Mit der Planung der Unternehmensnachfolge kann man gar nicht früh genug anfangen. Weil die Regelung der Unternehmensnachfolge und die tatsächliche Firmenübertragung in den allermeisten Fällen mehrere Jahre in Anspruch nimmt, ist eine rechtzeitige Planung mehr als ratsam. Am besten ist es, sich circa zehn Jahre vor dem geplanten Übergabezeitpunkt schon Gedanken über die Unternehmensübertragung zu machen und gegebenenfalls mit potentiellen Nachfolgern zu sprechen und alle verschiedenen Möglichkeiten in Betracht zu ziehen.
Formen der Unternehmensübergabe
Wer in der Schweiz ein Unternehmen übertragen möchte, dem stehen grundsätzlich zwei mögliche Formen der Unternehmensübergabe zur Auswahl. Zum einen kann das Unternehmen an ein Familienmitglied übergeben werden (Familieninterne Unternehmensnachfolge), zum anderen kann die Nachfolge auch über eine aussenstehende Person (Familienexterne Unternehmensnachfolge) erfolgen. Zudem bietet es sich auch an, für Betriebsführung und Unternehmen voneinander getrennte Regelungen zu treffen.
Nichts spricht gegen eine familienexterne Unternehmensnachfolge mit einer Geschäftsführung in Familienhand. Welche Form der Unternehmensnachfolge und in welcher Ausgestaltung für Sie geeignet ist, hängt von Ihren persönlichen Umständen und natürlich ihren Wünschen bezüglich ihres Unternehmens ab. Im Folgenden möchten wir Sie über die möglichen Formen der Unternehmensnachfolge näher aufklären und Sie bei der Entscheidung unterstützen, wenn in Ihrem Unternehmen ein Nachfolger gesucht ist.
Familieninterne Nachfolgeregelung
Bei der familieninternen Unternehmensnachfolge tritt ein Familienmitglied die Nachfolge des Unternehmens an, das somit vollständig in dessen Besitz übergeht. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der familieninternen Geschäftsführernachfolge, bei dem der Besitz an verschiedene Aktionäre aus der Familie übergeht. Gleichzeitig übernehmen ein oder mehrere Familienmitglieder die operative Geschäftsführung. Eine weitere Form stellt das Fremdmanagement unter Familienkontrolle dar. Dabei führt ein externes Management im Angestellten- oder Beteiligungsverhältnis das Unternehmen, während die Familie alleiniger Besitzer oder Mehrheitsaktionär bleibt.
Wenn die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie stattfindet, so ist die Kontinuität des Unternehmens von besonderer Bedeutung. Um die Kontinuität bei der Unternehmensübergabe zu gewährleisten, werden die finanzielle Kontrolle und die operative Geschäftsführung an eine Person übertragen. So wird verhindert, dass bei der Unternehmensnachfolge in der Schweiz die Interessen mehrerer Nachfolger aufeinanderprallen und es zu Konflikten kommt.
Familienextern Nachfolgeregelung
Die sogenannte familienexterne Nachfolgeregelung ist allem voran in den vergangenen Jahren oftmals das Mittel der Wahl. Grund hierfür ist nicht selten, dass mögliche Nachfolge in der Familie sich beruflich in eine andere Richtung orientiert hatten und somit entweder nicht die nötigen Kompetenzen besitzen oder schlichtweg kein Interesse an der Nachfolge als Unternehmer haben. In solchen Fällen bieten sich für Unternehmer unterschiedliche Möglichkeiten, um die Zukunft des eigenen Unternehmens zu sichern. Zu den wichtigsten Nachfolgeregelungen zählen:
- Verkauf des Unternehmens an Mitarbeitende (Management-Buy-out)
- Verkauf des Unternehmens an ein anderes Unternehmen
- Verkauf des Unternehmens an eine neue Geschäftsführung (Management-Buy-in)
- Beteiligung von Investoren am Unternehmen (Private Equity)
- Börsengang
Doch natürlich lassen sich auch bei diesen Nachfolgeregelungen für ein Unternehmen individuelle Lösungen finden. So kann das Unternehmen an sich an eine familienexterne Person übergehen, die Geschäftsführung bleibt jedoch in Familienhand. Natürlich lässt sich ein solches Szenario auch umkehren, denn soll das Unternehmen in Familienhand bleiben, so kann auch ein Geschäftsführer eingestellt und mit dem operativen Geschäfts beauftragt werden. So bleibt das Unternehmen in Familienhand, ohne das die Familie aktiv das Unternehmen leiten muss.
Errichtung einer Unternehmensstiftung
Eine eher seltener genutzte Möglichkeit der Unternehmensnachfolge ist die Errichtung einer Unternehmensstiftung zu Lebzeiten des Unternehmens. Diese Stiftung wird zu einem genannten Zeitpunkt (spätestens mit dem Tod des Unternehmers) mit der Führung des Unternehmens beauftragt. Wie die Betriebsübergabe letztlich erfolgt und welchen Weisungen die Stiftung im operativen Alltag zu folgen hat, kann bei dieser Form der Nachfolge überaus individuell und an das Unternehmen angepasst erfolgen. Entsprechend wichtig ist es, sich hier ausführlich von einem Fachanwalt beraten zu lassen und konkrete Wünsche und Anforderungen an die Unternehmensführung durch die Stiftung zu definieren.
Voraussetzungen & Besonderheiten bei der Unternehmensübergabe
Bevor man sich Gedanken über eine reibungslose Unternehmensübergabe macht, gibt es einige Voraussetzungen, die es zu beachten gilt. Besonders wenn die Übergabe familienintern passiert, sollte eine Vorbereitungsphase zur Strategieentwicklung genutzt werden, um zusätzlich zu den Bedürfnissen des Unternehmens und des Marktes, auch diejenigen des potenziellen Nachfolgers zu berücksichtigen. Eine rechtzeitige und gründliche Vorbereitung erweitert den Handlungsspielraum und verhindert, dass die Übergabe durch Diskussionen überschattet wird. Die wichtigsten Massnahme zur Vorbereitung der Unternehmensübergabe sind:
- Vereinfachen und Anpassen der Firmenstruktur
- Beseitigen von Risiken aus der Vergangenheit
- Erstellen eines Kommunikationskonzepts
- Übertragung von nicht betriebsnotwendigen Firmenvermögen ins Privatvermögen
- Know-How-Transfer sicherstellen
- Schaffen von Möglichkeiten, während des Nachfolgeprozesses Feedback zu erhalten
- Voraussetzungen für rasche Entscheidungen schaffen
Eheliches Güterrecht und Erbrecht
Bei der Unternehmensnachfolge müssen das eheliche Güterrecht und das Pflichtteilsrecht berücksichtigt werden. Weil der Pflichtteil eines Nachkommen beispielsweise drei Viertel seines gesetzlichen Erbteils beträgt, ist es ratsam, dass an ein Unternehmen gebundene Vermögen zu reduzieren, wenn möglich. Wenn ein Erblasser beispielsweise verheiratet ist und Nachkommen hat, so sind fünf Achtel des gesamten Nachlasses pflichtteilsgeschützt, weil sowohl der Ehepartner als auch die Nachkommen pflichtteilsberechtigt sind. Ein Verkauf des Unternehmens kann in solchen Konstellationen häufig nur verhindert werden, indem die Teile eines Unternehmens, die nicht betriebsnotwendig sind, abgestossen werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Errichtung eines Erbvertrages, in dem die Nachkommen und / oder der Ehepartner auf den Pflichtteil verzichten.
Testament und Erbvertrag bei der familieninternen Nachfolge
Um die Unternehmensnachfolge familienintern zu regeln, kann sowohl ein Testament als auch ein Erbvertrag herangezogen werden. Allerdings ist es bei der Unternehmensübertragung ratsam, statt eines Testaments den Erbvertrag zu wählen. Weil das Testament eine einseitige Verfügung ist, kann es jederzeit abgeändert werden. Ein Erbvertrag hingegen hat eine viel höhere Bindungswirkung und bezieht den Nachfolger mit ein. Für die Errichtung eines Erbvertrages sollte professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden, um sicherzustellen, dass das Dokument rechtlich wasserdicht ist und keine Formfehler enthält.
Risiken der Unternehmensübergabe
Für einen Unternehmer ist es meist sehr schwer, den eigenen Tod ins Auge zu fassen. Dennoch sollte man sich frühestmöglich mit der Nachfolgefrage beschäftigen. Ohne getroffene Vorkehrungen können im Todesfall ansonsten Probleme entstehen, wenn lediglich die gesetzlichen Vorschriften gelten. Dabei geht nämlich sowohl das private als auch das geschäftliche Vermögen in den Nachlass des Unternehmers über. Die gesetzlichen Erben werden somit gemeinsame Inhaber, wobei das Risiko besteht, dass sich ein Unternehmen in den Händen einer nicht organisierten Erbengemeinschaft wiederfindet, die von den Firmengeschäften keine oder nur wenig Ahnung haben. Allein aus diesem Blickwinkel gesehen, birgt die Nachfolge oftmals folgende Risiken:
- Es besteht die Möglichkeit, dass es zwischen den Nachkommen zu einem Erbstreit kommt. Wenn Interessenskonflikte auftauchen, ist dies gar nicht so selten.
- Es kann sich im Nachhinein herausstellen, dass bei der Unternehmensnachfolge die falsche Wahl getroffen wurde.
- Mischt sich der alte Nachfolger in die Belange der Firma ein, obwohl die Unternehmensübertragung schon abgeschlossen ist, ist Streit vorprogrammiert.
Gleichwohl darf bei der Unternehmensübergabe von Todeswegen die Pflichtteilsregelung nicht vergessen werden. Soll das Unternehmen nicht unter allen berechtigten Erben aufgeteilt werden, kann eine Aktionärsvereinbarung sinnvoll sein. Damit ist es möglich, den anderen Aktionären ein Vorrecht gegenüber den Erben einzuräumen, um sicherzustellen, dass die Übertragung nur im Kreis der Aktionäre erfolgt, und die Erben, die nicht beteiligt sind, zu entschädigen, ihnen also einen finanziellen Ausgleich zu gewähren.
Mehrwert des Unternehmens durch Nachfolger
Übergibt ein Unternehmer die Unternehmensnachfolge bereits zu Lebzeiten, ist nicht ausgeschlossen, dass der Nachfolger mit dem Unternehmen einen Mehrwert erwirtschaftet. Kommt es dann später zur Erbteilung, so zählt der erzielte Mehrwert nicht zum Nachlass hinzu. Der Unternehmensnachfolger darf diesen für sich alleine behalten.
Mögliche Einschränkungen für Miterben
Bei der Unternehmensnachfolge haben die übrigen Erben einige Einschränkungen in Kauf zu nehmen. Damit die Fortführung des Unternehmens sichergestellt werden kann, kann es unter anderem zu einer Stundung von Ausgleichs- oder Pflichtteilsansprüchen kommen. Des Weiteren ist es möglich, dass die Erben die Übernahme von Minderheitsanteilen am Unternehmen in Anrechnung an den Pflichtteil in Kauf nehmen müssen.
Ablauf der Unternehmensnachfolge
Die Nachfolgeregelung erstreckt sich zumeist über mehrere Jahre, weshalb dieser mit definierten Phasen und Meilensteinen gut strukturiert angegangen werden sollte. Der Nachfolgeprozess erstreckt sich dabei in fünf Phasen. Diese reichen von der Initialisierung über eine Analyse der Ist-Situation und einer Evaluation über die möglichen Optionen bis hin zur aktiven Vorbereitung sowie Übergabe des Unternehmens an den Nachfolger. Dabei ist zu beachten, dass die Länge als auch die Intensität der einzelnen Phasen je nach individueller Ausgangslage und Zielvorstellung unterschiedlich ausfallen kann.
Planungsphase
In der Planungs- oder auch Vorbereitungsphase gilt es, das Fundament für die Umsetzung der gewählten Nachfolgeregelung zu legen. Dazu gehören die Befähigung der potenziellen Nachfolger sowohl bei familieninternen als auch bei familienexternen Lösungen, die Anpassung der Unternehmensstruktur sowie die Klärung der finanziellen und rechtlichen Fragen. Nicht zu vernachlässigen ist darunter auch die finanzielle Situation des Unternehmers beziehungsweise Erblassers mit dem Rückzug aus der Firma. Mit dieser gravierenden Veränderung sollte man sich gleichzeitig das Ziel setzen, die zukünftigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse langfristig zu planen und steuern. Bereits zu Beginn der Planungsphase sollte man sich also folgenden Aspekten widmen:
- Formulieren Sie Ziele und Wünsche im Zusammenhang mit der Zukunft des Unternehmens.
- Nehmen Sie eine fundierte Situationsanalyse in Anspruch, um die operativen Anforderungen an den Nachfolger bestimmen zu können.
- Prüfen sei Nachfolgemodelle und lassen Sie sich in einer Rechtsberatung informieren, welches Nachfolgemodell für Ihr Unternehmen und Ihre Wünsche am Besten geeignet ist.
- Überlegen Sie wer als Nachfolger in Frage kommt und wie ggf. Pflichtteilsansprüche anderer Familienmitglieder im Zuge der Unternehmensübergabe geregelt werden können.
Im gesamten Unternehmensnachfolgeprozess ist eine stetige Kommunikation sowohl für die familienexterne als auch familieninterne Lösung von grosser Bedeutung. Wird die Nachfolge familienintern gehandhabt, muss unbedingt eine Absprache mit den anderen erbberechtigten Personen stattfinden, um eine mögliche Ausgleichspflicht oder den Pflichtteilsanspruch zu regeln.
Übergabeprozess
Sobald klar ist wie die Nachfolge geregelt werden soll, kann die Übergabephase eingeleitet werden. Bei einer familieninternen Nachfolge behält der Unternehmer in dieser Phase seine Funktion meist noch bei. Um die Verträge gesetzeskonform zu erstellen und auch eine einwandfreie Übergabe ermöglichen zu können, empfiehlt es sich einen Anwalt für Pflichtteil zu konsultieren. Dieser besitzt das nötige Wissen und kann eine sachliche Abwicklung auch unter Familienmitgliedern gewährleisten. Denn grundsätzlich gibt es verschiedenste Rechtsmittel, die die Betriebsübergabe ermöglichen. So kann zum Beispiel der Erbvertrag genutzt werden, um die Unternehmensnachfolge zu regeln, aber auch ein Übernahmevertrag, ein Testament oder ähnliche Vertragsformen.
Der Übergabeprozess ist in der Regel zeitintensiv. Nicht nur wichtige Termine bei Anwalt oder Notar müssen eingeplant werden, sondern auch ausreichend Zeit und Ressourcen für die Einstimmung der Belegschaft auf einen neuen Inhaber des Unternehmens oder auf Massnahmen, die im Zuge der Betriebsübergabe zwingend nötig sind. Hierbei gilt es natürlich neben erbrechtlichen Aspekten auch das Arbeitsrecht zu bedenken.
Kommunikation im Geschäft nach einer Unternehmensübertragung
Für eine Unternehmensübertragung von besonderer Bedeutung ist eine transparente Kommunikation innerhalb des Unternehmens. Sobald eine Unternehmensnachfolge feststeht und die ersten Massnahmen eingeleitet werden, sollten alle Betroffenen informiert werden. Eine solche öffentliche Kommunikation ist wichtig, damit sich die Mitarbeiter des Unternehmens nicht sorgen oder Gerüchte aufkommen.
Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Der Nachfolgeprozess birgt verschiedene steuerliche Fallen, die für den Rechtsformenentscheid viel stärker ins Gewicht fallen kann als die Belastung der laufenden Steuern. Bei einer unentgeltlichen Übertragung des Unternehmens an einen Nachfolger durch Erbgang oder Schenkung, ergeben sich keine unterschiedlichen Steuerfolgen. Verschiedene Faktoren, wie zum Beispiel die Rechtsform oder das unterschiedliche Vorgehen bei familieninternen und familienexternen Regelungen, sind jedoch zu beachten. Meist lohnt es sich, einen Steuerexperten beizuziehen.
Unternehmenswert
Die Nachfolgeplanung kann erst dann wirklich in Angriff genommen werden, wenn der Wert des Unternehmens bestimmt worden ist. Denn erst wenn der Unternehmenswert feststeht, herrscht eine ungefähre Klarheit über vorhandene Pflichtteile und sonstige Verpflichtungen zum Beispiel in Form von Steuern und anfallende Gebühren.
Wie kann ein Anwalt für Erbrecht helfen?
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Unternehmensnachfolge in den meisten Fällen am besten durch einen Erbvertrag geklärt werden kann. Dieser ist rechtssicher und trifft eindeutige Regelungen darüber, wer die Firma übernehmen soll. Einen korrekten Erbvertrag zu formulieren, der Ihren Wünschen und Vorstellungen juristisch gerecht wird, ist jedoch nicht einfach. Sie brauchen einen Anwalt für Erbrecht, um schlussendlich die Sicherheit zu erlangen, die es braucht, wenn Sie eine so wichtige Angelegenheit wie die Unternehmensnachfolge klären möchten. Ihr Anwalt für Erbrecht informiert Sie ausserdem über alle weiteren gesetzlichen Besonderheiten der Unternehmensnachfolge in der Schweiz und zeigt Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten auf, diese zu regeln.
Wer eine Unternehmensnachfolge plant, sieht sich einer grossen Herausforderung gegenüber. Je nach Grösse des Unternehmens und der Erbenkonstellation kann die Unternehmensübertragung beziehungsweise die Vorbereitungen und die Planung mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Um sich über alle Möglichkeiten umfassend zu informieren, empfiehlt es sich, die Hilfe eines Anwalts für Erbrecht in Anspruch zu nehmen. Dieser kann Sie mit seinem Know-how und seiner jahrelangen Erfahrung umfassend beraten und Sie bei allen erdenklichen Fragen zum Unternehmen übertragen unterstützen. Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Ansprechpartner sind, finden Sie diesen hier auf Erbrechtsinfo.ch in der Anwaltssuche. Dort sehen Sie auf einen Blick, welche Anwälte für Erbrecht in Ihrer Nähe sind. Vereinbaren Sie kostenlos einen ersten, unverbindlichen Beratungstermin und nehmen Sie das Thema Unternehmensnachfolge rechtzeitig in Angriff.
FAQ: Unternehmensnachfolge in der Schweiz
Unsere Autoren erarbeitet jeden Artikel nach strengen Qualitätsrichtlinien hinsichtlich Inhalt, Verständlichkeit und Aufbereitung der Informationen. Auf diese Art und Weise ist es uns möglich, Ihnen umfassende Informationen zu unterschiedlichsten Themen zu bieten, die jedoch keine juristische Beratung ersetzen können.