Nach dem Erbrecht in der Schweiz gibt es die Möglichkeit, in einer letztwilligen Verfügung einen sogenannten Willensvollstrecker einzusetzen. Bei der Willensvollstreckung in der Schweiz wird der Willensvollstrecker damit beauftragt, den Nachlass des Erblassers zu verwalten. Die Willensvollstrecker Definition kann also wie folgt lauten:
Ein Willensvollstrecker ist eine vom Erblasser bestimmte Vertrauensperson, die damit beauftragt ist, den letzten Willen des Erblassers zu vollziehen.
Neben der Willensvolltrecker Definition ist es wichtig zu wissen, dass für einen Willensvollstrecker ein Testament oder Erbvertrag nötig ist, in dem der Willensvollstrecker eingesetzt werden muss. Wenn Sie ein Testament erstellen und einen Willensvollstrecker bestimmen möchten, dabei aber Hilfe benötigen, fragen Sie am besten einen Anwalt für Erbrecht um Rat. In unserer Anwaltssuche finden Sie den passenden Juristen für Erbrecht in Ihrer Region.“
Möchte man eine bestimmte Person im Falle eines Todes am Nachlass teilhaben lassen, so besteht die Möglichkeit, zwischen einem Vermächtnis in der Schweiz oder einem Erbe zu wählen. Durch die Festlegung von Vermächtnissen im Testament und/oder Erbvertrag können einzelne Gegenstände oder Werte anderen Personen oder auch Stiftungen und Vereinen hinterlassen werden.
Im folgenden Beitrag erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Vermächtnis in der Schweiz. Der Artikel informiert Sie über die Vermächtnis Bedeutung sowie die Vermächtnis Definition und beantwortet Ihnen als Vermächtnisnehmer alle Fragen rund um das Thema Vermächtnis einfordern.
Da ein Vermächtnis ein Teil des Testaments ist und dieses somit zwingend vorhanden sein muss, ist es ratsam, zum Testament erstellen einen Anwalt zu kontaktieren, der Ihnen das Testament ordnungsgemäß und rechtmäßig aufsetzt. Suchen Sie sich dafür einen Anwalt für Erbrecht in unserer Anwaltssuche bei Erbrechtsinfo.ch und kontaktieren Sie ihn gerne kostenlos für ein Erstgespräch.