Ob man sich zum Testament errichten entscheidet, bleibt jedem selbst überlassen. Man muss also kein Testament erstellen, wenn man nicht möchte. Wenn man kein Testament aufsetzen möchte, greift die gesetzliche Erbfolge und der Nachlass wird nach einer bestimmten Erbquote unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt.
Wer sichergehen möchte, dass sein letzter Wille nach dem eigenen Tod durchgesetzt wird, sollte eine letztwillige Verfügung oder ein Testament erstellen. Mit einem Testament kann man schon zu Lebzeiten Erbstreitigkeiten vorbeugen.
Neben der Verhinderung von Erbstreit und der Sicherheit, dass der eigene letzte Wille Beachtung findet, birgt der Verzicht auf ein Testament Risiken. Durch das Erbrecht in der Schweiz können durch die gesetzliche Erbfolge Menschen vom Erbe profitieren, denen man eigentlich nichts vererben möchte. Ebenso kann es passieren, dass jemand, den man gerne bedacht hätte, beim Erbe übergangen wird.