Berechnung der “freien Quote” für ein Testament
Der Teil, den der Erblasser vererben kann, wie er möchte, wird auch freie Quote genannt. Die freie Quote lässt sich mit einer einfach erscheinenden Rechnung ermitteln: Vermögen – Pflichtteil = freie Quote. Stirbt der Erblasser, so wird die freie Quote nach den Bestimmungen des Testaments vererbt.
Ein Beispiel zum besseren Verständnis:
Person A hinterlässt die Ehefrau B und zwei Kinder. Das Vermögen beträgt insgesamt 100.000 CHF. Fraglich ist nun, wie hoch die Pflichtteilsansprüche sind.
- Der Frau stünden laut Gesetz 50 % des gesamten Erbes zu: 50.000 CHF.
- Die Kinder würden jeweils die andere Hälfte erben: 25.000 CHF pro Kind.
Nun bestimmt sich die Erbfolge nach dem Testament und nicht nach der gesetzlichen Erbquote. Deshalb muss der eben berechnete Betrag auf den Pflichtteil heruntergebrochen werden:
- Die Ehefrau bekommt 50 % des gesetzlichen Erbteils: 50.000 CHF x 0,5 = 25.000 CHF.
- Die Kinder bekommen ¾ des gesetzlichen Erbteils: 25.000 CHF x 0,75 = 18.750 CHF.
Nun müssen diese Zahlen in die oben genannte Formel eingesetzt werden:
- Freie Quote = 100.000 CHF – 25.000 CHF (Ehefrau) – 2 x 18.750 (Kinder) = 37.500 CHF
In unserem Beispiel könnten 37.500 CHF frei aufgeteilt werden. Die Erbfolge mit Testament könnte dahingehend angepasst werden, dass diese 37.500 CHF beispielsweise an eine gemeinnützige Organisation gehen sollen.