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Testament ändern § Gründe, Kosten & mehr

Das Testament ist eine wichtige Verfügung, die darüber entscheidet, wer nach Ihrem Tod welche Vermögenswerte erben soll. Es ist auf Papier fixiert und einmal unterschrieben erlangt es Wirksamkeit. In einigen Fällen muss nicht mal mehr ein Notar seine Beurkundung abgeben. Da drängt sich die Frage auf, ob es möglich ist, das Testament zu ändern? Und wie können Sie Ihr Testament ändern? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die unterschiedlichen Arten von Testamenten rechtswirksam und jederzeit ändern können. Ausserdem verraten wir Ihnen, was es mit dem Widerruf eines Testaments auf sich hat und welche Kosten für die Änderung im Testament auf Sie zukommen.

Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Gründe ein bereits verfasstes Testament ändern zu wollen:

Das Leben ist dynamisch und verändert sich ständig. Freunde kommen und Freunde gehen. Da ist es nur wünschenswert, in Sachen Erben und Vererben flexibel zu bleiben. Das Testament bietet Ihnen in der Schweiz die grösste Flexibilität. Sie können es jederzeit ändern oder vernichten. Häufige Gründe für das Testament ändern sind:

  • Scheidungen
  • Die Geburt eines Kindes oder Enkels
  • Neue Partnerschaften (meist nicht-ehelich)
  • Streitigkeiten mit Freunden oder Familie

Prüfen Sie Ihr Testament in regelmässigen Abständen und halten Sie es aktuell. Das gibt Ihnen Sicherheit, dass nur die Personen etwas erben, die auch erben sollen.

Sind Änderungen des Testaments grundsätzlich zulässig?

Einfache Frage, einfache Antwort: Ja! Sie können in der Schweiz Ihr Testament ändern – jederzeit und ohne Angabe von Gründen. Wie Sie eingehend gesehen haben, gibt es unterschiedlichste Gründe, warum das Testament geändert werden sollte. Sofern Sie sich an die Formvorschriften halten, wird die Änderung des Testaments sofort wirksam. Grundvoraussetzung dafür, dass Sie ein Testament erstellen und ändern können sind, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind und urteilsfähig. Urteilsfähig ist, wer geistig in der Lage ist, vernünftig zu handeln.

Wie ist es bei anderen letztwilligen Verfügungen von Todes wegen?

In der Schweiz haben Sie neben dem Testament die Möglichkeit, Ihren Nachlass mit einem Erbvertrag zu planen. Der Erbvertrag wird zwischen dem Erblasser und den Erben geschlossen. Aus dem Vertrag ergeben sich bestimmte Rechte und Pflichten. Deshalb kann der Erblasser nicht einfach nach Belieben Änderungen vornehmen. Damit der Erbvertrag geändert werden kann, müssen Erblasser und Erben – also alle Parteien – der Änderung zustimmen. Das sorgt dafür, dass Sie weniger flexibel über Ihren Nachlass verfügen können.

Wie Sie Ihr Testament in der Praxis ändern:

Wenn Sie bereits ein Testament haben und sich nun fragen, wie genau Sie dieses ändern können, müssen Sie sich im ersten Schritt bewusst machen, welche Art von Testament Sie verfasst haben. In der Schweiz gibt es:

  • Das eigenhändige Testament
  • Das öffentliche Testament
  • Das Nottestament

Grundsätzlich gelten für das Ändern des Testaments die gleichen Vorschriften wie für das erstmalige Verfassen. Je nach Art des Testaments kann es Besonderheiten geben. Welche das sind, verraten wir Ihnen jetzt.

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Eigenhändiges Testament ändern

Viele Menschen haben in der Schweiz ihr Testament eigenhändig verfasst. Das bedeutet, dass sie ihren letzten Willen handschriftlich notiert haben. Wollen Sie ein eigenhändiges Testament ändern, so müssen Sie diese Änderungen ebenfalls handschriftlich vornehmen. Beachten Sie dabei die folgenden Dinge besonders:

  • Änderungen müssen klar gekennzeichnet werden und mit einem Datum versehen sein.
  • Wenn das Testament geändert wird, müssen Sie erneut unterschreiben.
  • Kleine Änderungen können auf dem ursprünglichen Testament vorgenommen werden. Es kommen Ergänzungen oder Streichungen in Betracht.
  • Bei grundlegenden Veränderungen der Erbfolge, sollten Sie entweder ein zusätzliches Blatt anlegen oder ein neues Testament verfassen.

Wenn Sie die Änderungen auf einem neuen Blatt notieren, sollte das Blatt mit „Änderung zum Testament vom …“ beschriftet werden, sonst könnte man davon ausgehen, dass das bisherige Testament nicht mehr gelten soll. Sollte es zu Widersprüchen kommen, ist auch hier das Datum entscheidend. Die zuletzt datierten Regelungen gelten.

Öffentliches Testament ändern

Das öffentliche Testament zeichnet sich dadurch aus, dass die letztwillige Verfügung von Todes wegen durch einen Notar beurkundet wird. Wenn Sie ein öffentliches Testament ändern wollen, dann muss die Änderung unter den gleichen Umständen vorgenommen werden, wie die erstmalige Beurkundung:

  • Beurkundung des geänderten Testaments durch Urkundsbeamten (Notar).
  • Zwei Zeugen müssen anwesend sein und die Urteilsfähigkeit des Erblassers bestätigen.
  • Der Notar ist unabhängig und unparteilich. Er prüft lediglich die formale Richtigkeit und Urteilsfähigkeit.

Für die Beurkundung durch den Notar fallen in jedem Fall Kosten für die Änderung an. Zumeist wird nach Stunden abgerechnet. Der Stundenaufwand für die Abänderung des Testaments ist deutlich geringer als für die erstmalige Prüfung des vollständigen Testaments.

Nottestament ändern

Das Nottestament ist eine Sonderform des Testaments, die nur dann in Frage kommt, wenn keine Zeit bleibt, ein öffentliches oder eigenhändiges Testament zu verfassen. Deshalb ist dieses nach dem Schweizer Recht auch nur für 14 Tage gültig. Innerhalb dieser 14 Tage verändert sich in der Praxis zumeist die Lebenssituation nicht so stark, dass eine Anpassung vorgenommen werden muss. Theoretisch ist jedoch auch die Änderung eines Nottestaments zulässig und legitim. Es gelten die gleichen Formvorschriften, wie beim “ursprünglichen” Nottestament:

  • Anwesenheit von zwei Zeugen
  • Unmittelbare Niederschrift des letzten Willens
  • Einreichung bei einem zuständigen Gericht
  • In Ausnahmefällen ist ein Nottestament auch in Form einer Video- oder Sprachaufnahme möglich

Kosten für die Änderungen eines Testaments

Wie auch beim Vorgehen beim Testament ändern, hängen die Kosten davon ab, welche Art von Testament Sie gewählt haben.

  • Eigenhändiges Testament: Ein eigenhändiges Testament kann geändert werden, ohne dass dabei Kosten entstehen. Lediglich wenn Sie einen Anwalt hinzuziehen, um die Änderung vorzunehmen oder zu überprüfen, wird ein (vergleichsweise) geringes Honorar fällig. Wir raten dringend zu einer solchen Prüfung.
  • Öffentliches Testament: Hier müssen erneut Notargebühren gezahlt werden. Wie auch bei dem eigenhändigen Testament können zusätzlich Kosten für die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht anfallen. Die Notarkosten sind nicht pauschal, sondern hängen von Aufwand und Vermögen ab.
  • Aufbewahrung des Testaments: Sollten Sie Ihr Testament bei einer offiziellen Stelle hinterlegt haben, können Gebühren dafür fällig werden, dass das alte Testament durch das Neue ersetzt wird. Diese Gebühr ist zumeist gering und bewegt sich zwischen 25 und 200 CHF.

Ein Testament zu ändern ist in den meisten Fällen deutlich günstiger als ein Testament erstmals aufzusetzen bzw. prüfen zu lassen. Ein guter Anwalt und Notar wird Ihnen schon im ersten Gespräch eine Einschätzung bezüglich der Kosten für die Änderung des Testaments geben.

Der Widerruf eines Testaments in der Schweiz

Neben einer Änderung kommt auch der vollständige Widerruf eines Testaments in der Schweiz in Betracht. Sollten Sie mit den von Ihnen getroffenen Regelungen gar nicht mehr einverstanden sein, können Sie das gesamte Testament für ungültig erklären. Es gibt drei Möglichkeiten, wie Sie Ihr Testament widerrufen können:

  • Expliziter Widerruf
  • Widerruf durch Vernichtung
  • Widerruf durch neues Testament (ohne explizite Erklärung)

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit Ihr Testament nur ganz oder teilweise zu widerrufen. Merken Sie sich auch hier die einfache Faustregel: der zuletzt niedergeschriebene Wille des Erblassers, wird bei der Erbteilung umgesetzt. Neue Regelungen gelten und können sogar alte Verfügungen ablösen, ohne dass dies explizit erklärt werden muss.

Wie kann ein Anwalt helfen?

Wenn Sie bereits ein Testament verfasst haben, hatten Sie wahrscheinlich schon einmal Kontakt mit einem Anwalt für Erbrecht. Sollten Sie ein eigenhändiges Testament verfasst haben, welches nicht durch einen Anwalt geprüft wurde, sollten Sie dies im Zuge der Änderung nachholen. Das Testament ist nur wirksam, wenn die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Ein unklares Testament sorgt im Zweifelsfall für Erbstreitigkeiten. Ein Anwalt kann so etwas im Voraus verhindern. Ihr Anwalt für Erbrecht berät Sie bezüglich der den Änderungen Ihres Testaments. Sie teilen Ihrem Anwalt mit, was geändert werden soll und dieser setzt Ihre Wünsche in eine juristisch korrekte Form um. Schliesslich müssen Sie Ihr Testament erneut unterzeichnen oder beglaubigen lassen. Übrigens ist eine Beglaubigung durch einen Notar nur möglich, wenn das Testament korrekt verfasst ist und Sie urteilsfähig sind.

Auch bei allen anderen Fragen bezüglich des Erbrechts können Sie sich an Ihren Anwalt für Erbrecht wenden. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten den Nachlass flexibel und rechtssicher zu planen. Wenn Sie Ihr Testament ändern möchten oder allgemein nach einem kompetenten Anwalt für ein Testament suchen, sollten Sie unsere Anwaltssuchfunktion nutzen. Dort finden Sie auf einen Blick zuverlässige Anwälte in Ihrer Nähe. Rufen Sie noch heute an und vereinbaren Sie kostenlos ein erstes, unverbindliches Beratungsgespräch. Die anwaltlichen Kosten für die Änderung eines Testaments sind überschaubar und nur ein wirksames, rechtlich präzise zutreffendes Testament sorgt dafür, dass ihrem letzten Willen garantiert entsprochen wird.

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FAQ: Testament ändern

Ein Testament ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen. Es handelt sich nicht um einen Vertrag. Ein Vertrag besteht zwischen zwei Personen, die gegenseitige Rechte und Pflichten vereinbaren. Das Testament hingegen macht den Willen des Erblassers erkenntlich. Er ist dabei keiner anderen Partei etwas schuldig und kann deshalb das Testament jederzeit ändern. Sollten Sie Ihren Nachlass durch einen Erbvertrag geplant haben, so kann eine Änderung problematisch sein. Es müssen die Vertragsparteien des Erbvertrags zustimmen.
Ja, Sie können bestimmte Aspekte in Ihrem Testament jederzeit hinzufügen. Achten Sie darauf, dass das Testament weiterhin die formalen Anforderungen erfüllt. Änderungen bedürfen den gleichen Formvorschriften, wie die Art des Testaments, für die Sie sich entschieden haben. Ausserdem sollten Sie darauf achten, dass die Regelungen, die Sie neu eingefügt haben, nicht im Widerspruch zum restlichen Testament stehen. Deshalb sollten Sie Änderungen stets mit Datum dokumentieren. Es gilt der letzte / zeitlich nächste Eintrag.
Das Schweizer Recht sieht keine Einschränkungen vor. Vor allem wenn das Testament in vergleichsweise jungen Jahren erstmal verfasst wird, kann sich im Laufe des Lebens noch einige Male etwas derart verändern, dass auch Testament angepasst werden muss. Sie können Ihr Testament in der Schweiz grundsätzlich so oft ändern, wie Sie möchten. Es ist sogar empfehlenswert regelmässig das Testament zu überprüfen und wenn nötig Änderungen sofort durchzuführen. Beachten Sie, dass für die Abänderung eines Testaments Gebühren anfallen können. Diese sind jedoch deutlich geringer als bei der erstmaligen Erstellung oder Beurkundung eines Testaments.
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