Vermächtnis im Testament festlegen
Entscheidet man sich dafür, einer bestimmten Person abseits möglicher Erbansprüche ein Legat zu vermachten, gilt es zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen. Da wäre zum einen die zwingend nötige letztwillige Verfügung in Form eines Testament oder Erbvertrags, in dem das Vermächtnis festgelegt werden muss. Doch auch die Formulierung will gut überdacht sein und natürlich wollen auch die Ansprüche der Erben, die gegebenenfalls durch das Legat geschmälert werden, berücksichtigt werden.
Was muss man im Testament beachten?
Da das Legat ein Teil der letztwilligen Verfügung ist, sollte in jedem Fall darauf geachtet werde, dass klar zwischen Vermächtnis und Erbschaft unterschieden wird. Ist nicht eindeutig zu erkennen, wo es sich um eine Erbschaft und wo um ein Legat handeln soll, sind Erbstreitigkeiten vorprogrammiert. Um bei der Festlegung des Vermächtnis im Testament nichts falsch zu machen, ist es empfehlenswert, sich im Zuge der Testamentserstellung von einem fachkundigen Juristen oder Notar beraten zu lassen. So vermeiden Sie Formfehler und stellen sicher, dass Ihr Vermächtnis richtig formuliert wird und das Pflichtteile nicht außer Acht gelassen werden. Natürlich können Sie das Legat auch handschriftlich verfassen, jedoch sollten Sie dieses dennoch inhaltlich von fachkundiger Seite prüfen lassen.
Formulierung des Legats im Testament
Bei der Formulierung eines Legats kommt es vor allem auf die Eindeutigkeit an. Zudem ist es wichtig, dass ein Vermächtnis deutlich von einer Erbeinsetzung unterscheidbar ist. Um Streitigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden, sollte beim Vermächtnis also vor allem auf eine klare und deutliche Wortwahl geachtet werden.