Deutsch-schweizerische Erbfälle sind mitunter sehr kompliziert und die deutschen Gerichte kommen zu anderen Ergebnissen als die in der Schweiz. Nach dem Erbrecht Schweiz muss das schweizerische Recht Anwendung finden, wenn ein Erblasser seinen letzten Wohnsitz in der Schweiz hatte. Nach deutschem Recht gilt die Staatsangehörigkeit des Erblassers als Grundlage dafür, ob die Erbschaftssteuer in Deutschland oder in der Schweiz erhoben wird.
Bei solch schwierigen Konstellationen und Uneinigkeit darüber, welches Erbrecht Anwendung finden muss, sollte immer ein Rechtsanwalt für Erbrecht zurate gezogen werden. So kann man sichergehen, im Zweifelsfall nichts falsch zu machen. Ebenfalls hilfreich ist ein Testament. Es verhindert nicht nur einen unnötigen Erbstreit, sondern beim Testament erstellen kann der Testator eine Rechtswahl treffen und verfügen, wo Erbschaftssteuer erhoben werden soll.
Darüber hinaus kann man mit einem Testament oder Erbvertrag die gesetzliche Erbfolge beziehungsweise Erbreihenfolge umgehen und seinem letzten Willen Ausdruck verleihen. Ein eventuell bestehender Pflichtteilsanspruch oder gesetzlicher Erbteil bleibt vom Testament unberührt. Um sicherzugehen, dass das Testament nach dem Tod auch gefunden wird, ist eine Eintragung im Testamentenregisters innvoll.