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Erbe ausschlagen § Rechtslage, Ablauf & Kosten

Der Anspruch auf ein Erbe, sorgt nicht bei jedem Erben für Begeisterung. Hat der Verstorbene mehr Schulden als Vermögenswerte angehäuft oder bestand während Lebzeiten kein gutes Verhältnis zum Erblasser, sieht man der Erbschaft meist mit gemischten Gefühlen entgegen. Um sich vor hohen finanziellen Verpflichtungen zu schützen, kann eine Erbausschlagung die richtige Lösung sein. Der folgende Beitrag bietet wichtige Informationen und Tipps zur Ausschlagung des Erbes.

Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Rechtslage der Erbausschlagung

Prinzipiell erwerben die gesetzlichen oder eingesetzten Erben mit dem Tode einer Person deren Rechte und Pflichten. Wer dies vermeiden möchte, kann die Erbschaft gemäss Art. 566 ZGB ausschlagen.

Mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblasser beträgt die gesetzliche Frist dazu drei Monate beziehungsweise mit der amtlichen Mitteilung der letztwilligen Verfügung. Der Erbverzicht stellt ein zwingendes Recht dar und kann auch nicht per Verfügung ausgeschlossen werden. Haben alle gesetzlich nächsten Erben die Erbschaft ausgeschlagen, wird nach Art. 573 ZGB der Konkurs darüber eröffnet.

Wer ist befugt einen Erbanspruch auszuschlagen?

Grundsätzlich ist jeder Erbe dazu befugt, ein Erbe auszuschlagen. Niemand kann dazu gezwungen werden, eine Erbschaft anzunehmen. Die Erbausschlagung steht also jedem Erben frei. Hierbei ist es unerheblich, ob über die gesetzliche Erbfolge oder die gewillkürte Erbfolge geerbt wird. Allerdings muss sich jeder Erbe innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob er das Erbe ausschlagen oder annehmen möchte. Nach §571 ZGB verwirkt ein Erbe jedoch die Ausschlagungsbefugnis für eine Erbschaft bereits innerhalb der Ausschlagungsfrist, wenn er…

  • sich innerhalb der Frist Erbschaftssachen aneignet.
  • Handlungen vollzieht, die über die Verwaltung des Nachlasses hinausgehen.
  • Nachlassgegenstände unterschlägt.
  • Die dreimonatige Frist verstreichen lässt, ohne das Erbe auszuschlagen.

Zudem wir dem §566 II ZGB folgend immer dann eine Erbausschlagung vermutet, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes amtlich festgestellt oder offenkundig war. Hier bedarf die Erbschaft der ausdrücklichen Annahme durch die Erben.

Was bedeutet es, ein Erbe ausschlagen?

Jeder Erbe hat nach dem Erbrecht in der Schweiz das Recht, ein Erbe auszuschlagen und somit auf seinen Erbanspruch bedingungslos zu verzichten. Ein Erbe ausschlagen bedeutet somit, eine Erbschaft nicht anzunehmen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist es, zu bedenken, dass eine Ausschlagung einer Erbschaft weder widerrufen werden kann, noch an Bedingungen an die übrigen Erben erfolgen darf. Zudem muss klar zwischen Erbe ausschlagen und einem Erbverzicht zu Lebzeiten unterschieden werden.

Erbe ausschlagen – Vor- & Nachteile im Überblick

Jeder Erbe besitzt nach dem Erbrecht in der Schweiz die Entscheidungsfreiheit, ein Erbe auszuschlagen. Vor allem wenn der Nachlass verschuldet ist, kann es sinnvoll sein, die Erbschaft nicht anzunehmen. Der vertragliche Verzicht bedeutet zugleich, dass jeglicher Anspruch auf den Pflichtteil und des gesamten Nachlasses entfällt. Zudem empfiehlt sich die Erbausschlagung bei eigenen Schulden, wenn beispielsweise das Elternhaus als Nachlass zur Tilgung veräussert werden müsste.

Ob das Erbe angetreten oder doch darauf verzichtet werden sollte, hängt sowohl von vielen sachlichen wie auch emotionalen Gründen ab. Neben der persönlichen Lebenssituation, kann zudem das Wohlergehen der Erbengemeinschaft oder der Familie ausschlaggebend sein. Das Erbe ausschlagen hat ebenso Vor- und Nachteile für den Erblasser und der verzichtenden Person zugleich, die es zu beachten gilt:

Vorteile der ErbausschlagungNachteile der Erbausschlagung
Erbverteilung bereits zu Lebzeiten möglich
Nur für gesamten Erbanspruch möglich
Erblasser besitzt die freie Entscheidung über die Verteilung der ErbschaftVollständiger Wegfall auf den Erbschaftsanspruch
Keine Übernahme von Nachlassschuldenkann nicht widerrufen werden
Kein Erbstreitist nicht mit Bedingungen verknüpfbar

Automatische Erbschaft bei Beantragung des Erbscheins

Um zu entscheiden, ob man ein Erbe ausschlagen oder annehmen möchte, muss man sich als Erbe über die finanziellen Verhältnisse des Erblassers informieren. Hier kann es passieren, dass man zur Vorlage eines Erbscheins aufgefordert wird. Doch Vorsicht: Wer einen Erbschein beantragt, nimmt die Erbschaft automatisch an. Klären Sie daher, ob statt des Erbscheins beispielsweise auch die Vorlage der Sterbeurkunde in Kombination mit einem Auszug aus dem Stammbuch ausreichend ist.

Erbe ausschlagen – Frist und Ablauf

Jeder Erbe hat grundsätzlich drei Monate ab Kenntnis des Erbfalls Zeit, um das Erbe auszuschlagen oder anzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Erbausschlagung, so gilt das Erbe automatisch als angenommen. Zusätzlich muss innerhalb von vier Wochen nach dem Tod des Erblassers, falls gewünscht, die Erstellung des öffentlichen Inventars verlangt werden. Für Erben der gewillkürten Erbfolge läuft diese Frist ab der amtlichen Mitteilung über die Testamentseröffnung. Suchen Sie im Zweifelsfall oder bei Unsicherheiten einen Erbrechtsexperten auf, mit dem Sie alle Fragen klären können.

Wo und wie kann ich das Erbe ausschlagen?

Sie können das Erbe ausschlagen, indem Sie den Entschluss über die Erbausschlagung mit einem eingeschriebenen Brief der zuständigen Behörde mitteilen. Die zuständige Behörde ist die am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.

Benötige ich einen Anwalt oder einen Notar für eine Erbausschlagung?

Die Frage, ob man zum Erbe ausschlagen einen Anwalt oder einen Notar benötigt, stellen sich viele Erben. Das Erbe ausschlagen beim Notar beziehungsweise das Erbe ausschlagen beim Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben. Sie benötigen also nicht zwingend Unterstützung, wenn Sie ein Erbe ausschlagen möchten. Allerdings ist es empfehlenswert, sich von einem Anwalt für Erbrecht beraten zu lassen, wenn man über eine Erbausschlagung nachdenkt. Ein Experte kann Ihnen viele hilfreiche Tipps geben, auf Ihre individuelle Situation eingehen und Sie so womöglich vor einem Fehler bewahren.

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Kann die Erbausschlagung widerrufen werden?

Wer eine Erbschaft ausgeschlagen oder angenommen hat, kann seine Entscheidung in der Regel nicht rückgängig machen. In Ausnahmesituationen lohnt es sich jedoch, die Ausschlagung des Erbes anzufechten. Versuchen können Sie dies zum Beispiel, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung über wichtige Informationen nicht verfügt haben oder ein Irrtum vorlag. Eine Erbausschlagung anfechten sollten Sie aber niemals ohne die Unterstützung eines kompetenten Rechtsanwalts.

Wer erbt, wenn man eine Erbschaft ausschlägt?

Wenn man eine Erbschaft ausschlägt, treten an die Stelle des Ausschlagenden die nächsten gesetzlichen Erben in der Schweiz, es wird also so getan, als würde es den ausschlagenden Erben nicht geben. Wenn die folgenden gesetzlichen Erben in der Schweiz das Erbe auch ausschlagen, geht es immer so weiter, bis schliesslich als letzter der Fiskus erbt. Dieser darf das Erbe als einziger nicht ausschlagen.

Kosten der Erbausschlagung

Ob für eine Ausschlagung eines Erbanspruchs Kosten entstehen, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In einigen Kantonen wird für die Erklärung der Erbausschlagung eine Gebühr erhoben. Diese muss von allen Erben, die das Erbe ausgeschlagen haben, beglichen werden. Zusätzlich muss beachtet werden, dass zusätzliche Kosten auf die Erben zukommen können, obwohl sie die Erbschaft ausschlagen. Hierzu zählen beispielsweise die Kosten für die Bestattung des Erblassers. Diese Kosten zählen zu den familiären Pflichten und müssen von den Erben auch dann getragen werden, wenn diese die Erbschaft ausschlagen. Doch wer bezahlt die Beerdigung, wenn kein Geld da ist? In einigen Gemeinden werden die Bestattungskosten übernommen, falls der Nachlass zur Deckung der Kosten nicht ausreicht. Hierzu müssen die Hinterbliebenen einen Antrag stellen.

Formular zum Thema Erbschaft ausschlagen

Wenn Sie sich über die Erbausschlagung informieren möchten, finden Sie hier ein Formular bzw. eine Vorlage für die Erbausschlagung. Diese Vorlage dient allerdings nur der ersten Orientierung.

Tipps zur Ausschlagung der Erbschaft

Erben sind im Erbfall häufig erst einmal überfordert. Schliesslich müssen sie sich um einen Nachlass eines Menschen kümmern, dessen Verlust sie zu verarbeiten versuchen. Um Ihnen im Falle einer bevorstehenden Erbausschlagung das Handeln zu erleichtern, haben wir hier für Sie die wichtigsten Tipps zum Erbe ausschlagen Ablauf zusammengefasst:

  • Bedenken Sie die Fristen für das Begehren um die Erstellung eines öffentlichen Inventars von vier Wochen nach Kenntnis über den Todesfall beziehungsweise die amtliche Mitteilung über das Testament.
  • Sollte die dreimonatige Frist zur Erbausschlagung nicht ausreichen, beantragen Sie rechtzeitig eine Verlängerung.
  • Führen Sie keine Handlungen aus, die die Verwaltung des Nachlasses übersteigen, solange Sie sich noch nicht entschieden haben, das Erbe auszuschlagen oder anzunehmen.
  • Sichern Sie sich ab, indem Sie alle wichtigen Briefe als eingeschriebene Briefe versenden.
  • Fragen Sie einen Rechtsexperten für Erbrecht um Rat, wenn Sie das Erbe ausschlagen überfordert oder Fragen auftauchen.

Wie kann ein Anwalt für Erbrecht helfen?

Wenn Sie persönlich ein Erbe ausschlagen möchten, dann empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt mit Schwerpunkt auf Erbrecht zu Rate zu ziehen. Wie Sie bereits weiter oben erfahren haben, ist es prinzipiell möglich, das Erbe ohne Anwalt auszuschlagen, jedoch ist dies eine Entscheidung, die Sie im Zweifel nur schwer rückgängig machen können. Analysieren Sie deshalb im Voraus mit einem Profi (Ihrem Anwalt für Erbrecht) die Lage, lassen Sie sich beraten und entscheiden Sie dann, ob Sie die Erbschaft tatsächlich ausschlagen möchten.

In einigen Fällen kann dies durchaus Sinn ergeben (Überschuldung des Erbes etc.). Ihr Anwalt für Erbrecht unterstützt Sie im gesamten erbrechtlichen Prozess – also auch bei Fragen bezüglich des Testaments, der Erbfolge und der Annahme / Ausschlagung Ihres Erbanteils. Allgemein ist die Zeit nach dem Tod eines geliebten Menschen nicht einfach und Ihr Anwalt für Erbrecht hilft Ihnen den Überblick zu behalten. Somit haben Sie eine Sorge weniger! Der Anwalt begleitet Sie ausserdem zum Notar bzw. unterstützt Sie dabei, die Erklärung abzugeben, in der Sie versichern, dass Sie das Erbe ausschlagen möchten. Summa summarum ist ein Anwalt für Erbrecht unverzichtbar, wenn Sie die Erbangelegenheiten rechtlich sauber regeln möchten!

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FAQ: Erbe ausschlagen

Die gesetzlichen und eingesetzten Erbe müssen die Erbschaft nicht zwingend antreten und haben die Befugnis, diese auszuschlagen. Mit dem Verzicht fällt der gesamte Erbanspruch weg.

Die Erbausschlagungsfrist beträgt drei Monate, ansonsten gilt das Erbe automatisch als angenommen. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers beziehungsweise mit Testamentseröffnung.
Schlägt ein Erbe seinen Erbschaftsanteil aus, tritt die gesetzliche Erbfolge beziehungsweise die letztwillige Verfügung in Kraft.
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Ein Beitrag unserer Online-Redaktion

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