Die Testamentsfindung
Verstirbt der Erblasser, so kann ein Nachforschungsauftrag initiiert werden. Dieser Auftrag kann von jedermann angestossen werden, wobei als Nachweis der entsprechende Todesschein vorgelegt werden muss. Bevor Sie jedoch eine Auskunft über etwaige Eintragungen im Testamentenregister bekommen können, muss die Rechnung des ZTR gezahlt werden. Sofern die Nachforschung erfolgreich war und ein Eintrag gefunden wurde, werden die Depotstelle und die Person, die den Auftrag gestartet hat, informiert. Das Testament bzw. der Erbvertrag wird eröffnet und somit wird dem letzten Willen des Verstorbenen entsprochen. Den Erbvertrag zu ändern ist nicht ohne Weiteres möglich, da eine Änderung immer einvernehmlich passieren muss.
Kosten des Testamentenregister
Die Registrierung eines Testaments ist mit Kosten verbunden. Diese Testament Kosten sind jedoch überschaubar und eine gute Investition, wenn Sie bedenken, dass Sie dadurch sicherstellen können, dass Ihre Verfügung gefunden wird. Das Gebührenverzeichnis des zentralen Schweizerischen Testamentenregisters finden Sie auf der offiziellen Website: www.ztr.ch – schauen Sie dort in die Fusszeile (Preisliste als PDF-Download). Zu diesen Gebühren kommen noch die Kosten, die durch die Beratung und/oder Aufbewahrung anfallen. Wie hoch diese sind, kann nicht pauschal gesagt werden. Sprechen Sie im Voraus mit Ihrem Anwalt, Notar oder der entsprechenden Behörde über die auf Sie zukommenden Kosten.
Notare, Anwälte, Behörden
Notare, Anwälte und Behörden sind berechtigt, eine letztwillige Verfügung im Register einzutragen. Für diese Eintragung werden 26 CHF (inkl. MwSt) fällig. Diese Ausgabe wird anschließend zumeist auf Sie umgelegt. Sollte ein Nachforschungsauftrag durch Anwälte, Notare oder Behörden angestoßen werden, so beläuft sich die Gebühr auf 40 CHF (inkl. MwSt).
Privatpersonen
Privatpersonen haben nicht die Möglichkeit eine Registrierung beim zentralen Testamentenregister vorzunehmen. Dementsprechend gibt es auch keine festgeschriebene Gebühr. Privatpersonen können mithin nur einen Nachforschungsauftrag begehren. Dieser kostet sie 68 CHF (inkl. MwSt). Diese Gebühr muss im Voraus gezahlt werden. Erst nachdem die Zahlung erfolgt ist, wird das Testamentenregister nach dem entsprechenden Eintrag durchsucht.
Wie kann ein Anwalt für Erbrecht Sie unterstützen?
Ein Anwalt für Erbrecht ist Ihr Ansprechpartner, wenn es darum geht, eine rechtssichere Verfügung von Todes wegen zu errichten. Gemeinsam mit Ihrem Anwalt mit Expertise im Schweizer Erbrecht wird das Testament konzipiert, entwickelt und schließlich errichtet. Viele Anwälte für Erbrecht sind gleichzeitig anerkannte Verwahrungstellen und berechtigt, eine letztwillige Verfügung im Testamentenregister anzumelden. Das macht die Prozedur für Sie bedeutend einfacher und Sie erhalten alle Leistungen aus einer Hand: Beratung, Rechtsbeistand und Verwahrung bzw. Registrierung.
Ausserdem hilft Ihnen ein Anwalt für ein Testament, wenn der Sterbefall eingetreten ist und sich die Frage stellt, ob ein Testament errichtet wurde oder nicht. Hier kann der Anwalt – zu vergünstigten Konditionen – einen Nachforschungsauftrag beim Testamentenregister anstoßen. Sollte es anschließend zu Erbstreitigkeiten oder Rechtsunsicherheiten kommen, werden Sie umfassend rechtlich beraten und vertreten. Wenn Sie einen Anwalt für Erbrecht suchen, dann raten wir Ihnen dazu, unsere Anwalts-Suchfunktion zu nutzen. Mit dieser finden Sie schnell und einfach kompetente Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Erbrecht in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie noch heute kostenlos einen unverbindlichen Erstberatungstermin.