Viele empfinden die Schenkungssteuer als ungerecht. Und sicherlich gibt es einige gute Argumente gegen die Schenkungssteuer. Fest steht jedoch, dass die allermeisten Kantone in der Schweiz eine Schenkungssteuer erheben.
Wir informieren Sie umfassend über die Schenkungssteuer in der Schweiz. Zunächst gilt es zu wissen, dass die Schenkungssteuer parallel zur Erbschaftssteuer erhoben wird. Dies soll eine Umgehung der Erbschaftssteuer durch eine Schenkung zu Lebzeiten verhindern. Allgemein zählt die Schenkungssteuer zu den Rechtsverkehrssteuern.
Allerdings liegt das Recht, eine Schenkungssteuer zu erheben, bei den einzelnen Kantonen – und nicht beim Bund. Hier liegt die Schwierigkeit bei der Schenkungssteuer Schweiz: 26 Kantone bedeuten 26 Steuergesetzgebungen. Die Schenkungssteuer Zürich unterscheidet sich also beispielsweise von der Schenkungssteuer Schwyz.