Was kostet ein Testament beim Anwalt?
Die Kosten für ein Testament bei einem Rechtsanwalt für Erbrecht, lassen sich grundsätzlich im Gegenzug zu den Notarkosten nicht pauschal benennen. Grund Hierfür sind zum einen die unterschiedlichen Abrechnungsmodelle von Juristen (je Stundensatz oder Pauschal) und zum anderen das durchaus individuelle Leistungsspektrum, dass im Zuge einer Testamentserstellung beim Anwalt in Anspruch genommen werden kann. Rechtsanwälte für Erbrecht bieten mitunter folgenden Dienstleistungen im Zuge der Erstellung der letztwilligen Verfügung an:
- Rechtsberatung im Vorfeld der Testamentserstellung
- Erstellung der letztwilligen Verfügung
- Prüfung des eigenhändigen Testaments
- Beglaubigung des Testaments
- Eintragung des Testaments im zentralen Testamentsregister
- Aufbewahrung / Hinterlegung des Testaments
Abhängig davon, welche Leistungen in Anspruch genommen werden, können die Testaments Kosten beim Anwalt also durchaus erheblich schwanken. Zudem kann die Berechnung der Kosten und anfallenden Gebühren anhand des Vermögenswert bemessen werden. Es lohnt sich also im Vorfeld beim Anwalt anzufragen welche Kosten veranschlagt werden.
Kostenlose Ersteinschätzung vom Rechtsanwalt
Einige Anwälte bieten einen Service an, mit dem sich die Anwaltskosten für ein Testament reduzieren lassen. Bei diesem Service handelt es sich um eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem geplanten Testament. Nicht zu verwechseln ist dieses Angebot mit einem Erstgespräch. Dieses wird nicht kostenlos angeboten, sondern nur die Ersteinschätzung. In vielen Fällen kommt dann heraus, dass der Fall so klar liegt, dass sich ein Erstgespräch erübrigt. Hierdurch sparen Sie dann einen Teil der Kosten eines Testaments ein und können direkt die Aufsetzung des Testaments in Auftrag geben.