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Testament Kosten § Grundsätzliches & Ersteinschätzung

Mit welchen Testament Kosten müssen künftige Erblasser rechnen und welche Faktoren beeinflussen die anfallenden Gebühren für eigenhändige, öffentliche und Nottestamente? Im nun folgenden Beitrag wollen wir Ihnen aufzeigen, wie sich die Kosten für eine letztwillige Verfügung zusammensetzen, welche Unterschiede es gibt und welche Besonderheiten Sie in diesem Zusammenhang in jedem Fall beachten sollten.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Grundsätzliches rund um Testaments Kosten

Wer sich für die Erstellung eines Testaments interessiert, der sollte sich nicht nur den Inhalten seiner letztwilligen Verfügung widmen, sondern auch den Testaments Kosten. Denn obgleich das eigenhändige Testament grundsätzlich kostenfrei möglich ist, gibt es durchaus Faktoren, die im Blick behalten werden sollten.

Neben der Rechtsberatung im Zuge der Erstellung der letztwilligen Verfügung, bis hin zur Gebühr für die Erstellung und Beglaubigung, können je nach Testament unterschiedliche Kosten anfallen.

Massgeblichen Einfluss auf die Kosten für eine Testamentserstellung nehmen somit zum einen die Kosten für den Anwalt und zum anderen die Notargebühren die anhand der kantonalen Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) festgelegt sind. Allem voran für das öffentliche (notarielle) Testament, ist es somit abhängig vom Kanton, welche Gebühr für die Errichtung, Beglaubigung oder Hinterlegung anfällt.

Kosten für ein eigenhändiges Testament

Die Kosten für ein eigenhändiges Testament belaufen sich in der Regel auf Null. Weil man ein eigenhändiges Testament selbst aufsetzen kann, fallen für die Erstellung zumeist keine Kosten an. Erst wenn Sie sich entschliessen, Ihr eigenhändiges Testament beglaubigen zu lassen oder es im Testamentsregister hinterlegen lassen möchten, fallen geringe Gebühren an. Zudem sollten für eine rechtliche Beratung im Vorfeld oder aber die anwaltliche Prüfung des letzten Willens entsprechende Kosten berücksichtigt werden.

Kosten für ein öffentliches Testament

Für ein öffentliches Testament gibt es sogenannte Gebührentarife, die sich grundsätzlich zwischen Tarifen für den Rechtsanwalt und der Gebühr für den Notar unterscheiden. Diese Gebühr für den Notar ist grundsätzlich von der Gebührenverordnung des Kanton abhängig. Die Gebühren beim Notariat Zürich beispielsweise werden normalerweise nach Stunden berechnet. Sie betragen aber mindestens 0.5 % des von der Änderung betroffenen, höchstens aber 0.5 % des gesamten Nettovermögens. Dies können Sie bei den vom Kanton Zürich gelisteten Notariaten, Grundbuch- und Konkursämtern nachlesen. Hier sind sowohl die Beratung als auch der Testamentsentwurf berücksichtigt. Ausschlaggebend für die anfallenden Kosten ist zudem die Höhe des Vermögens zum Beratungs- bzw. Erstellung Zeitpunktes der letztwilligen Verfügung.

Kosten für ein Nottestament

Die Kosten für ein sogenanntes Nottestament sind ähnlich gelagert wie im Falle von eigenhändigen Testamenten. Wie der Name schon sagt, wird ein Nottestament nur im Notfall erstellt. Meistens ist dies dann der Fall, wenn der Todeszeitpunkt so nah bevor zu stehen scheint, dass für die Aufsetzung eines eigenhändigen oder öffentlichen Testaments keine Zeit mehr bleibt. Für ein Nottestament fallen grundsätzlich keine Kosten an. Da das Nottestament mündlich vor zwei Zeugen mitgeteilt werden kann und lediglich die Niederschrift des letzten Willen bei der zuständigen Gerichtsbehörde kostenfrei eingereicht werden muss.

Gebühren für das Testamentenregister

Neben den Notarkosten für ein Testament beziehungsweise den allgemeinen Kosten eines Testamentsfallen einmalige Gebühren für das Testamentenregister an. Diese Gebühren fallen natürlich nur dann an, wenn Sie Ihr Testament dort registrieren möchten. Amtsstellen und Behörden in der Schweiz sowie Notare und Anwälte können den Aufbewahrungsort eines eigenhändigen oder öffentlichen Testaments beim Testamentsregister (ZTR)  anmelden. Gleiches gilt für Erbverträge und Schenkungsverträge. So ist sichergestellt, dass das wichtige Dokument im Todesfall gefunden wird.

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Was kostet ein Testament beim Anwalt?

Die Kosten für ein Testament bei einem Rechtsanwalt für Erbrecht, lassen sich grundsätzlich im Gegenzug zu den Notarkosten nicht pauschal benennen. Grund Hierfür sind zum einen die unterschiedlichen Abrechnungsmodelle von Juristen (je Stundensatz oder Pauschal) und zum anderen das durchaus individuelle Leistungsspektrum, dass im Zuge einer Testamentserstellung beim Anwalt in Anspruch genommen werden kann. Rechtsanwälte für Erbrecht bieten mitunter folgenden Dienstleistungen im Zuge der Erstellung der letztwilligen Verfügung an:

  • Rechtsberatung im Vorfeld der Testamentserstellung
  • Erstellung der letztwilligen Verfügung
  • Prüfung des eigenhändigen Testaments
  • Beglaubigung des Testaments
  • Eintragung des Testaments im zentralen Testamentsregister
  • Aufbewahrung / Hinterlegung des Testaments

Abhängig davon, welche Leistungen in Anspruch genommen werden, können die Testaments Kosten beim Anwalt also durchaus erheblich schwanken. Zudem kann die Berechnung der Kosten und anfallenden Gebühren anhand des Vermögenswert bemessen werden. Es lohnt sich also im Vorfeld beim Anwalt anzufragen welche Kosten veranschlagt werden.

Kostenlose Ersteinschätzung vom Rechtsanwalt

Einige Anwälte bieten einen Service an, mit dem sich die Anwaltskosten für ein Testament reduzieren lassen. Bei diesem Service handelt es sich um eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem geplanten Testament. Nicht zu verwechseln ist dieses Angebot mit einem Erstgespräch. Dieses wird nicht kostenlos angeboten, sondern nur die Ersteinschätzung. In vielen Fällen kommt dann heraus, dass der Fall so klar liegt, dass sich ein Erstgespräch erübrigt. Hierdurch sparen Sie dann einen Teil der Kosten eines Testaments ein und können direkt die Aufsetzung des Testaments in Auftrag geben.

Empfehlung der Redaktion

Oftmals ist man sich nicht bewusst, dass die eigenen Wünsche im Hinblick auf die Nachlassregelung womöglich gar nicht so "offensichtlich" sind wie man denkt. Schnell kann es dabei zu uneindeutigen Formulierungen im Testament kommen, die zu Erbstreitigkeiten führen können. Dies lässt sich vermeiden, in dem man selbst eigenhändige Testamente rechtlich prüfen lässt.

Wie kann ein Anwalt für Erbrecht helfen?

Das Testament regelt das Erbe und ist ein wichtiges rechtliches Dokument. Es stellt sicher, dass Ihre Besitztümer und Ihr Vermögen nach Ihrem Tod denjenigen Personen zukommt, die Sie bestimmt haben. In der Schweiz fallen für das Verfassen eines Testamentes grundsätzlich keine Kosten an. Diese entstehen immer dann, wenn Sie das Testament von einem Notar beurkunden oder Sie sich von einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen. Wie hoch die Kosten für einen Anwalt für Erbrecht bei einer Erstellung eines Testaments sind, kann nicht pauschal beantwortet werden. 

Hier kommt es auf Faktoren wie Komplexität, Aufwand und Vermögen an. Der Vorteil eines Anwalts gegenüber eines Notars ist, dass der Anwalt Sie zusätzlich beraten kann. Der Notar prüft lediglich, ob Ihr Testament korrekt formuliert ist – ihm steht keine inhaltliche Kontrolle / Beanstandung zu. Um Erbstreitigkeiten im Voraus zu vermeiden, nutzen Sie unsere Anwaltssuchfunktion. Dort finden Sie kompetente Anwälte für Erbrecht in Ihrer Region. Vereinbaren Sie kostenlos einen ersten, unverbindlichen Beratungstermin. Dort wird Ihnen Ihr Anwalt für Erbrecht auch eine erste Einschätzung über die auf Sie zukommenden Kosten geben. Diese sind in den allermeisten Fällen überschaubar und gut investiertes Geld.

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FAQ: Testament Kosten

Je nach Kanton gibt es unterschiedliche Gebührentabellen, die Einfluss auf die Kosten eines Testaments beim Notar finden. So betragen die Notarkosten höchstens 0,5 % des Netto Gesamtvermögens. Verfügen Sie also beispielsweise über 100.000 Schweizer Franken, so werden die Kosten für die Beglaubigung des Testaments 500 CHF nicht übersteigen.
Die Kosten für die Erstellung eines Testaments beim Anwalt, sind davon abhängig, welche juristischen Leistungen Sie in Anspruch nehmen. Eine Beratung im Vorfeld wird zumeist nach Stundensatz verrechnet, für die Erstellung wird in der Regel ein Pauschalkostensatz anhand des Vermögenswertes zum Zeitpunkt der Erstellung veranschlagt. Für Beglaubigung und Eintrag im zentralen Testamentenregister sind weitere Kosten zu berücksichtigen.
Nein. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die anfallenden Kosten für eine letztwillige Verfügung, der Privatsphäre des künftigen Erblassers zugeschrieben werden muss. Somit ist eine steuerrechtliche Absetzbarkeit in Verbindung mit Werbungskosten oder Betriebskosten nicht gegeben.
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Ein Beitrag unserer Online-Redaktion

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