Patientenverfügung § Rechtslage, Inhalte & Kosten
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Die Patientenverfügung in der Schweiz ermöglicht Selbstbestimmung – und zwar dann, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern. Neben dem Vorsorgeauftrag stellt diese Verfügung eine Möglichkeit dar, bei Krankheit oder nach einem Unfall sicherzustellen, dass Ihr Wille bezüglich medizinischer Behandlungen respektiert wird. Deshalb ist es ratsam, für solche Situationen rechtzeitig vorzusorgen. Im folgenden Artikel werden wichtige Fragen rund um das Thema Patientenverfügung beantwortet, beispielsweise: Was bewirkt diese Verfügung, wie sollte man sie erstellen, wo sollte sie hinterlegt werden und mit welchen Kosten muss durch die Erstellung gerechnet werden.
- Eine Patientenverfügung stellt die medizinische Behandlung eines Patienten für den Fall seiner Urteilsunfähigkeit sicher.
- Mit einer Patientenverfügung können medizinische Behandlungen im Voraus abgelehnt werden.
- Eine Patientenverfügung kann auch handschriftlich verfasst und jederzeit ergänzt bzw. geändert werden.
Rechtslage der Patientenverfügung
Dem Zivilgesetzbuch Art. 370 zufolge, kann jede urteilsfähige Person in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Entscheidungen sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt. Zudem kann eine Person eingesetzt werden, die im Namen der urteilsunfähigen Person die Entscheidungsbefugnis innehat.
Die Patientenverfügung ist schriftlich zu errichten, datieren und auch zu unterzeichnen. Ist ein Patient urteilsunfähig, hat sich der Arzt gemäß Art. 372 ZGB zu vergewissern, ob eine Patientenverfügung vorliegt und dieser Folge zu leisten, solange diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Zudem dürfen keine begründete Zweifel bestehen, dass die Patientenverfügung auf freiem Willen der Person besteht.
Wer kann eine Patientenverfügung erstellen?
Die Frage, wer eine Patientenverfügung erstellen kann, ist recht leicht beantwortet. Eine derartige Willensbekundung erstellen kann grundsätzlich jede Person, die urteilsfähig ist. Demnach sind auch Minderjährige berechtigt, eine Patientenverfügung in der Schweiz aufzusetzen. Wichtig ist, dass im Zweifelsfall nachgewiesen werden kann, dass sich die Person der Tragweite ihrer getroffenen Entscheidungen bewusst ist. Wenn damit zu rechnen ist, dass die Urteilsfähigkeit einer Person angezweifelt werden kann, empfiehlt es sich, vor der Erstellung die Urteilsfähigkeit professionell bestätigen zu lassen.
Aufbewahrung der Verfügung
Grundsätzlich ist jeder Mensch selbst dafür verantwortlich, dass seine Patientenverfügung im Bedarfsfall gefunden wird. Damit dies geschieht, gibt es die Möglichkeit, eine Hinweiskarte mit sich zu tragen. Auf dieser Hinweiskarte wird der Aufenthaltsort der Verfügung notiert. Grundsätzlich gilt, dass die Verfügung überall hinterlegt werden kann. Es bieten sich also Behörden, Anwälte, Notare an, um die Hinterlegung und leichte Auffindbarkeit zu gewährleisten. Darüber hinaus kann die Verfügung zuhause, beim Hausarzt oder der Vertrauensperson aufbewahrt werden.
Die Patientenverfügung ist leider sehr häufig in lebensbedrohlichen Situationen eine wichtige Grundlage von medizinischen Behandlungen. Um sicher zu stellen, dass die behandelnden Ärzte auch in Notfällen Ihren Wünschen folge leisten, sollte die Verfügung an einem Ort aufbewahrt werden, an dem sie zu jeder Zeit schnell aufgefunden und den Ärzten übermittelt werden kann.
Arten der Patientenverfügung
Es gibt unterschiedliche Verfügungsarten, darunter die zielorientierte und die maßnahmenorientierte Patientenverfügung. Welche der Arten für Sie die richtige ist, ist von Ihren individuellen Wünschen beziehungsweise Ihrer Lebenssituation abhängig. Am besten ist es, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Eine Beratung kann Ihnen helfen, die für Sie passende Patientenverfügung zu finden.
Allgemeine Verfügung für Gesunde
Rundum gesunde Menschen machen sich meist recht wenig Gedanken um mögliche Notsituationen, in denen Sie selbst keinen Einfluss mehr auf nötige oder mögliche medizinische Behandlungen haben. Es ist jedoch durchaus ratsam, dass auch gesunde Menschen festlegen, welche Behandlungen und lebenserhaltende Massnahmen sie für sich in Anspruch nehmen möchten und welche Behandlungen in jedem Fall zu unterlassen sind. Allem voran, wenn diese allgemeine Verfügung in jungen Jahren erstellt wird, empfiehlt es sich ausführlich von einem Arzt beraten zu lassen, welche Inhalte auf lange Sicht relevant werden könnten und diese Inhalte in mal mehr mal weniger großen Abständen an die persönliche Wertvorstellung anzupassen. Denn auch wenn man zum Beispiel in jungen Jahren lebenserhaltende Massnahmen wünscht, kann sich dies im Laufe der Jahre grundsätzlich oder Krankheitsbedingt ändern.
Verfügung für erkrankte Personen
Die Diagnose einer schweren Krankheit ändert oftmals nicht nur den persönlichen Alltag, sondern kann zudem auch Einfluss auf persönliche Werte nehmen. Für eine bereits erkrankte Person kann bei der Verfügung speziell auf die Erkrankung und deren gezielte Behandlung eingegangen werden. Diesbezüglich können konkrete Aspekte zu medizinischen Verfahren und Notfallplänen, aber auch Vertrauenspersonen genannt werden, die befugt sind, weitere Entscheidungen nach Ihrem Willen zu entscheiden. So kann für den schlimmsten Krankheitsverlauf gezielt vorgesorgt werden und der persönliche Fokus kann sich wieder gänzlich der Bekämpfung der Krankheit widmen.
Kurzversion der Patientenverfügung
Eine kurze Patientenverfügung empfiehlt sich vor allem dann, wenn Sie eine Vertrauensperson einsetzen. Die Regelungen für den Fall der Wiederbelebung und für lebenserhaltende und lebensverlängernde Behandlungen entscheiden Sie selbst. Alle anderen Entscheidungen übertragen Sie an Ihre Vertrauensperson. Dies ist vor allem dann ratsam, wenn Sie sich nicht bis ins Detail mit möglichen Krankheiten und Szenarien befassen möchten. Auch hier ist es aber sinnvoll, in der Verfügung wenigstens kurz auf persönliche Wünsche einzugehen und nicht nur Kreuzchen zu setzen. Im Zweifelsfall können Sie den behandelnden Ärzten so weiterhelfen und die Entscheidung erleichtern.
Erweiterte Patientenverfügung mit persönlichen Wünschen
Persönliche Wünsche werden nur in der erweiterten Patientenverfügung aufgenommen. Hier haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche für Sie wichtige Punkte zu regeln. Beispielsweise können Sie den Wunsch nach einer Sterbebegleitung niederschreiben und Regelungen für eine eventuelle Organspende entscheiden. Wenn Sie keine Wünsche niederschreiben möchten, informieren Sie Ihre eingesetzte Vertretungsperson von Ihren Vorstellungen.
Grundsätzlich steht es jedem Menschen frei, den Inhalt und Umfang der Patientenverfügung frei zu gestalten. Jedoch können unzulässige Verfügungen - zB. die Tötung auf Verlangen nach Eintritt eines bestimmten Ereignisses - dazu führen, dass Teile oder gar die gesamte Verfügung als unzulässig bewertet werden.
Inhalte der Patientenverfügung
Weil die Patientenverfügung dann herangezogen wird, wenn ein Mensch urteilsunfähig ist, sollten die Inhalte der jeweiligen Verfügung gut überdacht werden. In einer Patientenverfügung wird detailliert festgelegt, welche medizinische Behandlung zugestimmt und welche abgelehnt werden. Zudem gibt es sogenannte verpflichtende Angaben wie auch optionale Angaben, die hinterlegt werden können, jedoch nicht müssen. Um Ihnen einen ersten Überblick zu ermöglichen, haben wir für Sie eine Übersicht der verpflichtenden Angabe in einer Patientenverfügung erstellt und für Sie die wichtigsten Abschnitte leicht verständlich beleuchtet.
Verpflichtende & optionale Inhalte in Patientenverfügungen
Zwingende Inhalte | Optionale Inhalte |
---|---|
Name, Vorname, Geburtsdatum des oder der verfügenden Person. | Einsicht in die Krankengeschichte |
Bestätigung der Urteilsfähigkeit | Wunsch zur religiösen Begleitung |
Beschreibung der persönlichen Werthaltung | Wünsche bzgl. der Bestattung |
Nennung einer Vertretungsperson inkl. Kontaktangaben | Gesonderte Wünsche |
Angaben in welchen Situationen die Patientenverfügung zur Anwendung kommen soll | Gesonderte Anforderungen an die Vertretungsperson |
Angaben zu Behandlungszielen | Angeben zu Aspekten der Pflege, sowie Pflegeeinrichtungen |
Angaben zu spezifischen medizinischen Massnahmen | |
Bereitschaft zur Organspende | |
Umgang mit dem Körper nach dem Tod | |
Datum und Unterschrift |
Therapieziele
Zunächst einmal ist es wichtig, dass in der Verfügung alle Wünsche so eindeutig und verständlich wie nur möglich formuliert werden. Weil die Verfügung für Ärzte verbindlich ist, ist die Eindeutigkeit aller Angaben besonders wichtig. Unter anderem soll in diesem ersten Teil folgende Inhalte angegeben werden:
- Stimmen Sie lebenserhaltenden beziehungsweise lebensverlängernden Maßnahmen zu?
- Lehnen Sie nur bestimmte Maßnahmen ab? Wenn ja, welche und welche nicht.
Vertretungsperson
Es besteht die Möglichkeit, Angehörige oder Vertraute als Vertretungsperson zu bestimmen. Diese ist dann berechtigt, in Bezug auf medizinische Behandlungen Entscheidungen für Sie zu treffen. Beachten Sie, dass Sie unbedingt mit Ihrer Vertretungsperson detailliert über Ihre Wünsche sprechen. Nur so stellen Sie sicher, dass diese im Falle des Falls adäquat für Sie handeln kann. Außerdem ist es sinnvoll, eine Vertretung für die Vertretungsperson zu benennen.
Werteerklärung
Im Zweifelsfall für die behandelnden Ärzte besonders wichtig ist eine sogenannte Werteerklärung. Weil es kaum möglich ist, die Behandlungswünsche für alle erdenklichen medizinischen Fälle anzugeben, dient die Werteerklärung im Zweifelsfall als Handlungsrichtlinie für die Ärzte. Eine Werteerklärung ist nicht verpflichtend, aber ratsam. Folgendes sollte in der Werteerklärung aufgelistet werden:
- Ihre Werte und Überzeugungen
- Ihr persönlicher Hintergrund
- Erfahrungen, die Sie geprägt haben
- Persönliche Vorstellungen von Lebensqualität
- Ihre Haltung zu krankheitsbedingter Abhängigkeit und Pflege
Was muss ich beim Ausfüllen der Verfügung beachten?
Beim Ausfüllen der Verfügung gibt es einiges zu beachten. Wer sichergehen möchte, dass er in seiner Verfügung nichts falsch macht, sollte sich professionell beraten lassen. Ein Anwalt für Erbrecht beispielsweise kann Sie beim erstellen beraten, damit Ihnen keine Formfehler unterlaufen, die sich im Nachhinein nachteilig auswirken. Zudem sind klare und eindeutige Formulierungen überaus wichtig. Es sollte unbedingt vermieden werden, Ausdrücke oder Formulierungen zu verwenden, die verschieden ausgelegt werden können. Achten Sie auch darauf, dass Sie bestimmte Formulierungen näher definieren. Was beispielsweise ist für Sie ein „hoffnungsloses Dasein“? Weil jeder hierunter etwas anderes verstehen kann, sollten die Einzelheiten so genau wie möglich erfasst werden.
Vertretungsperson über Wünsche und Ansichten informieren
Sprechen Sie unbedingt mit der eingesetzten Vertretungsperson oder den eingesetzten Vertrauenspersonen über Ihre Vorstellungen und Wünsche – je ausführlicher, desto besser. Weil diese im Falle des Falls für Sie entscheiden, ist es wichtig, dass die Vertrauensperson sehr genau weiß, was Sie sich gewünscht haben. Setzen Sie auch niemals eine Vertrauensperson ein, ohne diese vorher in Kenntnis zu setzen. Die Übernahme dieser Aufgabe ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die niemand überraschend erhalten sollte.
Verbindlichkeit & Gültigkeit der Verfügung
Eine Patientenverfügung ist für die behandelnden Ärzte bindend. Ausnahmen gibt es hier nur, wenn die Verfügung gegen das Gesetz verstößt oder die begründete Annahme vorliegt, dass die Verfügung nicht auf freiem Willen beruht beziehungsweise durch Zwang oder Unwissen zustande gekommen ist. Zweifeln vorbeugen kann man, indem man seine Urteilsfähigkeit feststellen lässt und beim erstellen beispielsweise einen Anwalt für Erbrecht heranzieht, der die Verfügung auf Formfehler prüft. Damit die Verfügung gültig ist, müssen zudem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss im Errichtungszeitpunkt eine Urteilsfähigkeit vorliegen.
- Die Verfügung muss dem tatsächlichen Willen des Patienten entsprechen. Liegt ein Willensmangel vor oder ist die Verfügung durch Druckausübung oder Drohungen zustande gekommen, verliert sie ihre Wirksamkeit.
- Die Verfügung muss im Einklang mit gesetzlichen Bestimmungen stehen.
Patientenverfügung ändern
Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern. Wenn sich Ihre Einstellung zu bestimmten Behandlungen beispielsweise geändert hat oder Sie sich schlicht anders entschieden haben, können Sie dies in Ihrer Verfügung vermerken. Größere Änderungen machen gegebenenfalls eine neue Verfügung notwendig. Diese kann im Übrigen sowohl handschriftlich als auch maschinell erstellt werden.
Es ist empfehlenswert, Ihre Patientenverfügung im Abstand von zwei Jahren zu kontrollieren und diese bei Änderungen erneut zu unterschreiben. Fügen Sie am Schluss immer auch Ort und Datum hinzu.
Patientenverfügung widerrufen
Jeder kann seine Patientenverfügung widerrufen, wenn er das möchte. Es ist auch möglich, nur einzelne Teile zu widerrufen. Wichtig ist, dass alle Änderungen stets mit Datum und Unterschrift versehen werden und keine Zweifel bestehen, dass die Person zum Zeitpunkt der Änderungen urteilsfähig war. Eine Patientenverfügung kann auch mündlich widerrufen werden – dies ist im Zweifelsfall allerdings nur schwierig nachzuweisen. Wenn Sie Fragen zum widerrufen haben, hilft Ihnen ein Anwalt für Erbrecht gern weiter. Suchen Sie in unserem Anwaltsverzeichnis den passenden Advokaten für Erbrecht in Ihrer Region heraus und nehmen noch heute kostenlos und unverbindlich Kontakt auf.
Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung habe?
Wenn Sie keine Patientenverfügung haben, greifen die gesetzlichen Regelungen. Demzufolge werden gesetzlich festgelegte Ansprechpersonen herangezogen, um medizinisch für Sie zu entscheiden. Hierbei gilt folgende Reihenfolge:
- Eine im Vorsorgeauftrag vermerkte Person
- Beistand mit Vertretungsrecht bei medizinischen Maßnahmen
- Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner
- Person aus dem gemeinsamen Haushalt
- Nachkommen
- Eltern
- Geschwister
Kosten – Was kostet eine Patientenverfügung?
Wer eine Patientenverfügung erstellen möchte, muss mit Kosten rechnen. Diese sind allerdings nicht sehr hoch. Kosten fallen unter anderem für das Beratungsgespräch beim Arzt an. Wenn Sie Ihre Verfügung notariell beglaubigen lassen möchten, entstehen auch hierfür geringe Kosten.
Patientenverfügung vom Anwalt erstellen lassen
Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen möchten, ist es ratsam, die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Ein solcher Anwalt für Erbrecht kann Sie detailliert beraten und vor allem sicherstellen, dass Ihre Verfügung am Ende wasserdicht und fehlerfrei ist. Ratsam ist es auch, gemeinsam mit dem Ehepartner bzw. dem Lebenspartner am Beratungsgespräch mit dem Anwalt teilzunehmen.
Patientenverfügung Muster
Jeder, der sich für eine Patientenverfügung interessiert, sucht nach Vorlagen, um sich näher zu informieren. Hier sollte man allerdings darauf achten, dass die Muster und Kurzversionen aus dem Internet häufig Fehler enthalten und unvollständig sind. Kontaktieren Sie am besten einen Anwalt und lassen sich ausführlich zur Patientenverfügung beraten. Zur Vorabinformation finden Sie hier ein Formular und eine Kurzversion.
Wie kann ein Anwalt für Erbrecht Ihnen helfen?
Eine Patientenverfügung kann im Ernstfall – wortwörtlich – über Leben und Tod entscheiden. Dementsprechend sollten Sie die Inhalte und Formulierungen mit Bedacht wählen. Damit Ihre Verfügung alle Eventualitäten abdeckt und im Zweifelsfall als Entscheidungsgrundlage dienen kann, sollten Sie sich von einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen. An sich ist es keine Wissenschaft, eine Patientenverfügung aufzuschreiben. Jedoch gibt es gewisse Mindestanforderungen, die an die Verfügung gestellt werden, damit sie Gültigkeit im Rechtsverkehr erlangt. Ihr Anwalt für Erbrecht kennt sich damit bestens aus und kann Sie perfekt bei der Erstellung unterstützen.
Ihr Anwalt für Erbrecht ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um erbrechtliche Angelegenheiten geht. Dazu zählt auch die Patientenverfügung im weitesten Sinne. Einmal verfasst, sind Sie auf der sicheren Seite und die Kosten für den Anwalt sind bei diesem Unterfangen überschaubar. Sollten Sie Hilfe oder Beratung von einem Rechtsanwalt für Erbrecht benötigen, um eine rechtssicher und wirksame Patientenverfügung zu verfassen, sollten Sie unsere Anwalts-Suchfunktion nutzen. Dort finden Sie unkompliziert in wenigen Sekunden einen kompetenten Rechtsbeistand in Ihrer Nähe. Nehmen Sie noch heute Ihr Schicksal von morgen in die Hand und nehmen Sie kostenlos Kontakt auf, um ein unverbindliches, erstes Beratungsgespräch zu vereinbaren.
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