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Wie lässt sich ein Erbstreit am besten vermeiden?

lic. iur. Christian Habegger im Interview

Der Möglichkeit, dass das eigene Ableben zu einem Erbstreit in der Familie führen könnte, sieht wohl niemand gerne entgegen. Wie sich die Gefahr eines Erbstreits am besten vermeiden lässt, darüber hat erbrechtsinfo.ch mit dem Erbrechtsexperten lic. iur. Christian Habegger gesprochen, der sich als Anwalt und Gründungspartner der Kanzlei Barbier Habegger Rödl Rechtsanwälte AG in 8400 Winterthur, Zürich, seit vielen Jahren mit diesem Thema beschäftigt.

Habegger – 46 Jahre alt, verheiratet mit einer Richterin und Vater zweier Kinder – studierte an der Universität Zürich Rechtswissenschaften. Nachdem er als Universitätsassistent Erfahrungen im Gesellschafts-, Banken- und Börsenrecht gesammelt hatte, wechselte Habegger zunächst ans Bezirksgericht Zürich, wo er unter anderem acht Jahre lang als Richter tätig war. Seit 2015 arbeitet er als Anwalt, vor allem im Bau-, Immobilien- und Erbrecht. Zukünftigen Erblassern rät er, sich bereits zu Lebzeiten mit dem Thema auseinanderzusetzen.

lic. iur. Christian Habegger
lic. iur. Christian Habegger

Rechtsanwalt für Erbrecht

Wie häufig kommt es in der Schweiz zu Erbstreitigkeiten?

Die Frage ist sehr schwer zu beantworten, da ich als Anwalt nur mitbekomme, wenn gestritten wird. Ich würde sagen, dass sich der weitaus größte Teil von Erbschaften in der Schweiz ohne Konflikte lösen lässt. Mehr als die Hälfte eines Schweizer Vermögensfrankens ist derzeit geerbt. Obwohl es sich nur um eine Minderheit handelt, gibt es also trotzdem noch sehr viele Streitigkeiten. Ich bin der Meinung, dass sich vieles davon durch gute Planung vermeiden ließe.

Die häufigsten Gründe für Streit sind keine juristischen, sondern rein persönliche Gefühle wie Neid auf andere Erben oder enttäuschte Erwartungen im Erbfall.

Aus welchen Gründen kommt es häufig zu Streitigkeiten um das Erbe?

Die Gründe sind vielfältig. Aber: Wir stellen immer wieder fest, dass Streitigkeiten wenig bis nichts mit der Höhe des Nachlasses zu tun haben. Zum Streit kommt es meiner Erfahrung nach vor allem dann, wenn zu Lebzeiten der Nachlass und dessen spätere Verteilung nie ein Thema waren und namentlich einzelne Erben bereits Vorempfänge erhalten haben, ohne dass dies innerhalb der Familie transparent gehandhabt wurde. Das führt dazu, dass sich im Todesfall, wenn es zum Erbe kommt, einzelne Erben gegenüber anderen aus irgendwelchen Gründen benachteiligt fühlen, auch wenn dem gar nicht so ist und sie nur das latente Gefühl haben, dass ihnen Unrecht widerfahren sei. Das möchten sie im Erbfall ausgleichen und das führt oft zu Streit.

Ebenfalls sind persönliche und unteilbare Erbstücke oft Grund von Differenzen. Es ist einfach, Geld durch drei zu teilen, aber beispielsweise die Uhr des verstorbenen Vaters oder der in der Familie weitergegebene Ehering der Urgroßmutter sind Dinge, die häufig zu Streit führen. Die häufigsten Gründe für Streit sind aber keine juristischen, sondern rein persönliche Gefühle wie Neid auf andere Erben oder enttäuschte Erwartungen im Erbfall.

Was kann der Erblasser tun, um einen Erbstreit zu vermeiden?

Vorab: Wenn sich Erben nach dem Tod des Erblassers bzw. der Erblasserin unbedingt streiten möchten, dann werden sie das auch tun, unabhängig der Vorkehrungen des Erblassers. Dennoch gibt es meines Erachtens ein paar essenzielle Dinge, die ein Erblasser vorkehren kann und auch sollte.

Allem voran sollte im Falle mehrerer Erben – das ist die Voraussetzung eines Streits, denn ein Alleinerbe streitet nicht – Transparenz über größere Zuwendungen an einzelne Erben zu Lebzeiten geschaffen werden. Man kann auch im Testament selbst vermerken, wer was schon erhalten hat. Es sollte geregelt werden, ob Vorempfänge ausgleichungspflichtig sind oder nicht, also, ob jemand andere ausgleichen muss, wenn er etwas bereits bekommen hat.

Ist absehbar, dass einzelne Erbgegenstände zu Streitigkeiten führen könnten, können darüber in einem Testament Teilungsvorschriften erlassen werden. Darauf kann man sich als Erbe berufen. Wichtig scheint mir auch die Absicherung des überlebenden Ehegatten in Bezug auf eine selbstbewohnte Familienliegenschaft. Dazu eignet sich je nach Konstellation eine Kombination aus Ehevertrag, Erb- bzw. Erbverzichtsvertrag und Testament.

Zentral scheint mir aber in jedem Fall das Verfassen eines Testamentes, denn damit kann man seinem letzten Willen Ausdruck verleihen. Kann man sich als Erbe auf diesen letzten Willen berufen, hat man oft ein besseres Argument, denn zum Beispiel Teilungswünsche werden oft als Egoismus ausgelegt. Gerade bei konfliktbehafteten Konstellationen empfiehlt sich auch das testamentarische Einsetzen eines Willensvollstreckers. Das führt dazu, dass sich die Erben nicht selbst um die Verteilung des Erbes kümmern müssen.

Hier empfehlen wir, z.B. den Anwalt einzusetzen, bei dem auch das Testament aufbewahrt wird, da dieser die Verhältnisse des Erblassers oft schon kennt und professionell und neutral die Teilung abwickeln kann. Keinesfalls sollte man einen Erben oder eine andere nahestehende Person als Willensvollstrecker einsetzen. Diese wird sich stets in einem mehr oder weniger offenen Interessenskonflikt befinden.

Wie kann man beim Vererben von Immobilien und Unternehmen einem Erbstreit möglichst vorgreifen?

Ich kann nur immer wieder betonen, dass sich gerade in solchen Fällen eine aktive Auseinandersetzung zu Lebzeiten unter Einbezug aller potenzieller Erben empfiehlt. Die Streitigkeiten passieren hier häufig, weil man sich zu Lebzeiten nicht damit auseinandersetzt. Viele denken „Ich führe dieses Unternehmen, bis ich mit den Füßen voran rausgetragen werde.“ Dann kommt dieser Tag, nichts ist geregelt und das führt zu Streit.

Sofern die Immobilie oder das Unternehmen ohnehin nur von einer Person übernommen werden will oder kann, ergeben sich in der Regel keine Probleme. Hier geht es vor allem um die Frage der Ausgleichung, also wenn einer eine Liegenschaft oder ein Unternehmen bekommt, muss er das in der Regel ausgleichen. Das ist unproblematisch, wenn neben der Liegenschaft oder dem Unternehmen genügend andere Mittel zu verteilen sind und die Bewertung des Unternehmens oder der Liegenschaft keinen Streitpunkt bildet.

Ist dies nicht der Fall – und das ist häufig so – muss möglichst zu Lebzeiten eine passende Lösung gefunden werden. Das bietet auch die Möglichkeit, eventuelle finanzielle Nachteile eines Erben anderweitig auszugleichen oder wenigstens im Voraus das Gespräch mit anderen Erben darüber zu führen, um Konflikte aus der Welt zu schaffen. So können auch frühzeitig alternative Finanzierungsmöglichkeiten oder Tragbarkeitsabklärungen desjenigen Erben geprüft werden, der das Unternehmen oder die Liegenschaft übernehmen möchte, aber die anderen dafür auszahlen muss. Das ist auch häufig ein Problem. Es gibt dann jemanden, der meint, dafür prädestiniert zu sein, weil er z.B. schon im Unternehmen mitgearbeitet hat, dann wird aber ein Unternehmenswert festgesetzt, es gibt noch einen Bruder und eine Schwester, die das ausgeglichen bekommen und derjenige, der das Unternehmen übernehmen will, hat dafür nicht genügend Mittel. Das führt zu Zwangsverkäufen und ist sehr unbefriedigend. Deshalb ist es wichtig, die künftige Übergabe noch zu Lebzeiten zu regeln und über Finanzierungsmöglichkeiten nachzudenken.

Die lebzeitige Auseinandersetzung ist ein schwieriges Thema, damit befasst man sich nicht gerne. Aber wenn einem daran gelegen ist, dass die Familie nach dem Tod nicht im Streit endet, ist es ganz zentral, sich damit zu befassen. Das muss nicht schon mit 25 Jahren sein, aber auch nicht erst mit 85. Der Mensch hat leider keine Mindestlaufzeit hier auf der Welt, je früher man sich mit diesen Themen beschäftigt, desto besser.

Garantiert ein Erbvertrag ein Erbe ohne Streit?

Wie gesagt, wenn Erben streiten wollen, werden sie immer einen Grund finden, dies zu tun. Je mehr aber im Erbfall bereits geregelt und damit grundsätzlich den subjektiv geprägten Ansprüchen einzelner Erben entzogen ist, desto eher lässt sich Streit vermeiden. Dazu kann neben einem Testament, welches eine einseitige Anordnung des Erblassers darstellt, vor allem der Erbvertrag beitragen, zumal dieser nur unter Zutun aller daran Beteiligten zustande kommen kann und daher eine aktive Auseinandersetzung mit dem späteren Erbfall erfordert, eine Diskussion darüber, eine Entscheidungsfindung und einen Konsens. Der Erbvertrag bietet maximale Gewähr dafür, dass dann nicht mehr gestritten wird. Jedenfalls dann, wenn sich die Verhältnisse nach der Unterzeichnung eines Erbvertrages nicht ganz dramatisch ändern. Ist dem so, müsste man ihn anpassen, das gilt auch für das Testament.

Enterbung führt praktisch immer zu Streit. Anstelle einer einseitig angeordneten Enterbung, von der der Enterbte oft erst erfährt, wenn er das Testament sieht, wäre hier ein Erbverzichtsvertrag das richtige Instrument.

Kann man auch beim Enterben die Wahrscheinlichkeit eines Erbstreits geringhalten?

Ganz im Gegenteil: Es gibt vermutlich kaum etwas, das so oft zu Streitigkeiten und beinahe zwingend zu gerichtlichen Verfahren führt, wie das testamentarische Enterben eines gesetzlichen Erben. Es kommt hinzu, dass die Hürden für eine rechtmäßige Enterbung sehr hoch sind. Hat sich ein gesetzlicher Erbe keine schwerwiegenden Pflichtverletzungen wie etwa schwere Vernachlässigung eines bedürftigen Elternteils oder gar das Trachten nach dessen Leib und Leben zu Schulden kommen lassen, wird eine Enterbung kaum je vom Gericht geschützt. Ganz abgesehen davon, dass ein Enterbter in keinem Fall die Enterbung einfach so hinnehmen wird. Das führt praktisch immer zu Streit. Anstelle einer einseitig angeordneten Enterbung, von der der Enterbte oft erst erfährt, wenn er das Testament sieht, wäre hier ein Erbverzichtsvertrag das richtige Instrument.

Erbverzicht zugunsten Dritter – Streitpotenzial oder sinnige Lösung?

Dazu ist vorab zu sagen, dass ein Erbverzicht bei gesetzlichen Erben einen Erbverzichtsvertrag erfordert. Das ist nicht etwas, das man abends bei einem Glas Wein beschließen kann. Der aktiv verzichtende Erbe muss dem Verzicht im Gegensatz zum testamentarisch enterbten selbst zustimmen. Hat man einmal einem Erbverzicht zugestimmt, kann man diesen zwar mit dem Einverständnis des Erblassers wieder aufheben, nach dessen Tod ist man dagegen an diesen Verzicht gebunden. So gesehen bietet ein freiwilliger Erbverzicht einigermaßen Gewähr dafür, dass zumindest von Seiten des verzichtenden Erben ein Streit wohl ausbleibt.

Was können Erben tun, wenn sie merken, dass sich ein Erbstreit anbahnt?

Sie sollten sich auf jeden Fall rasch rechtliche Unterstützung holen. Dies braucht im Übrigen nicht zwingend darin zu münden, dass sich jeder einen eigenen Anwalt nimmt, der dann sogleich einzig die Interessen seines Mandanten durchzusetzen versucht. Häufig hilft auch schon ein Gespräch aller Beteiligten mit einem spezialisierten Juristen, um allenfalls bestehende Missverständnisse etwa in Bezug auf die Rechtslage auszuräumen. Wir stellen immer wieder fest, dass Menschen Vorstellungen haben, die nicht der Realität entsprechen, z.B. was Pflichtteile betrifft. Wir Anwälte fungieren dabei oft eher als Mediatoren denn als Parteivertreter. Wenn man, wie in meinem Fall, auch als Richter gearbeitet hat, hilft dies den Parteien häufig auch deshalb, weil man ihnen aus erster Hand aufzeigen kann, dass ein von einer Partei initiiertes gerichtliches Teilungsverfahren – worauf jede Partei jederzeit das Recht hat – häufig für alle die schlechteste Variante ist, weil man damit praktisch jegliche Möglichkeit der eigenen Einflussnahme auf den Lauf der Teilung aus der Hand gibt, von den verursachten Kosten ganz zu schweigen.

Wie kann ein Willensvollstrecker behilflich sein?

Ein neutraler und sachverständiger Willensvollstrecker kann vor allem dann hilfreich sein, wenn es darum geht, dem letzten Willen des Erblassers bezüglich seiner testamentarischen Anordnungen zum Durchbruch zu verhelfen. Er kann aber den Erben auch administrative Arbeit abnehmen, etwa zwangsweise anfallenden Umgang mit Behörden, Banken, Versicherungen etc. Er übernimmt die Bestandsaufnahme der Erbschaft, erledigt die gesetzlich notwendige Steuererklärung per Todestag und regelt auch weitere Dinge wie etwa laufende Mietverhältnisse. Er regelt auch die laufenden Zahlungen und Schulden, richtet testamentarisch angeordnete Vermächtnisse an Dritte aus und bereitet letztlich die Teilung so vor, dass die Erben diese im Optimalfall nur noch unterzeichnen müssen.

Wie können Sie, als Experte im Erbrecht, Menschen, die einen Streit um das Erbe verhindern möchten, behilflich sein?

Meine Erfahrung sowohl früher als Richter als auch heute als Anwalt zeigt, dass es in jedem Fall Sinn ergibt, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen, wie man sein Erbe regeln soll bzw. kann. Ich möchte hier etwas die Angst nehmen: Diese Beratung muss keinesfalls langwierig und teuer sein. Als Fachperson kann ich jemandem anhand seiner konkreten, individuellen Situation aufzeigen, welche Möglichkeiten von Begünstigungen, Teilungsvorschriften, Legaten u.s.w. bestehen und was er oder sie vorkehren kann, um etwa eine Liegenschaft oder ein Unternehmen möglichst in der Familie halten zu können. Man kann umgekehrt aber auch ansprechen, welche Vorstellungen sich wohl nicht ohne Streit verwirklichen lassen oder rechtlich gar nicht möglich sind. Auch kann ich dabei behilflich sein, schon zu Lebzeiten mit allen oder einzelnen Erben gewisse Punkte anzusprechen und vorab zu regeln, etwa in einem Erbvertrag. Schließlich stehe ich als späterer Willensvollstrecker zur Verfügung, um mit dem entsprechenden Vorwissen um die individuelle Situation dem letzten Willen einer Person möglichst konfliktfrei zum Durchbruch zu verhelfen. Viele Menschen haben einerseits Mühe, sich mit der Endlichkeit des Lebens auseinanderzusetzen und andererseits eine scheinbar natürliche Hemmschwelle, einen Anwalt aufzusuchen. Eine Regelung des Erbfalls zu Lebzeiten und eine Auseinandersetzung mit der familiären Situation kann meines Erachtens aber auch etwas Befreiendes haben. Im Hinterkopf weiß jeder, dass es irgendwann zu Ende geht. Ich glaube, jeder Mensch weiß tief in seinem Inneren, ob es Potential für Streit in seiner Familie gibt. Das Wissen darum, dass es wahrscheinlich zu Streit kommen wird, belastet auch. Diese Belastung kann man abbauen oder sich nehmen lassen, wenn man das Erbe in professionelle Hände gibt und zu Lebzeiten regelt. Wir Anwälte sind lediglich gewöhnliche Menschen, die dazu unser Fachwissen und unsere Unterstützung anbieten.
Fragen zum Thema Erbstreit vermeiden?
Lic. iur. Christian Habegger informiert Sie ausführlich zu allen Themen rund um die Nachlassplanung und beantwortet alle Ihre Fragen.

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