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Erbstreitigkeiten – Was tun bei uneindeutigem Testament?

Alexander Imhof im Interview

Die Gründe für Erbstreitigkeiten im Zuge der Nachlassplanung oder -verwaltung sind vielseitig. Besonders bei Vorliegen eines uneindeutigen Testaments kann es unter den Erben zu einigen Unklarheiten kommen. Erbrechtsexperte und Mediator Alexander Imhof erklärt im folgenden Interview, was bei widersprüchlichen Testamenten zu unternehmen ist, damit der Familienfrieden gewahrt werden kann. 

Seit 1992 ist Alexander Imhof Rechtsanwalt, seit 2003 Mediator. Seine Rechtsanwaltskanzlei RS Rechtsservice AG in Basel hat sich besonders auf erbrechtliche Angelegenheiten spezialisiert. Imhof erbringt auch Dienstleistungen für Gewerbetreibende, insbesondere im Bereich des Immobilien-, Miet- und Arbeitsrechts. Ferner ist er – aufgrund seiner Erfahrung in der Politik – im öffentlichen Recht tätig.

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Alexander Imhof

Rechtsanwalt für Erbrecht

Was sind die häufigsten Gründe für Erbstreitigkeiten?

Die Gründe sind zahlreich:

  • Es gibt Unklarheiten aufgrund der Formulierung von Testamenten oder Erbverträgen. Bestimmungen des Erblasser können unklar oder zweideutig sein. Ist eine testamentarische Anordnung als Erbeneinsetzung zu verstehen? Oder macht der Erblasser ein Vermächtnis? Oder ist die Bestimmung nur eine Teilungsvorschrift, die besagt, wer was bekommen soll?
  • Dann können Anhaltspunkte auftauchen, dass der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserstellung nicht zurechnungsfähig und somit testierunfähig war. Oder dass der Erblasser bei der Testamentserrichtung nicht aus freiem Willen gehandelt hat. Das wäre der Fall, wenn der Erblasser einem Irrtum unterlegen ist, er getäuscht oder gar bedroht worden ist.
  • Gelegentlich gibt es testamentarische Auflagen und Bedingungen, die von den Bedachten als ungerecht empfunden werden. Solche Auflagen können ungültig sein, wenn sie sitten- oder rechtswidrig sind.
  • Lebzeitige Zuwendungen und Schenkungen an Erben können zu Diskussionen führen. Muss sich der oder die Begünstigte die Zuwendung im Nachlass anrechnen lassen; und mit welchem Betrag? Hier kann der Erblasser bzw. der Schenker durch entsprechende Anordnungen in Bezug auf die Ausgleichung rechtzeitig Klarheit schaffen.
  • Im Weiteren muss geprüft werden, ob Pflichtteilsverletzungen vorliegen.
  • Bei der Verwaltung des Nachlasses und der Nachlassteilung kommt es häufig zu Erbschaftsstreitigkeiten. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft sind uneinig über die Verwaltung des Nachlasses, beispielsweise über den Unterhalt einer Liegenschaft. Bei der Nachlassteilung können Erben darüber streiten, wer welchen Vermögenswert zu welchem Anrechnungswert erhalten soll.
  • Oft sind emotionale Gründe Auslöser für Streitigkeiten. Ein Erbe fühlt sich von den Eltern ungerecht behandelt und möchte nun einen „Ausgleich“ für erlittene Nachteile. Oder Eltern haben eine Zuwendung zu Lebzeiten gemacht, ohne die anderen Kinder zu informieren und ohne die Ausgleichung zu regeln.

Aufgrund meiner unternehmerischen und politischen Erfahrung bin ich es gewohnt, mit Menschen umzugehen.

Was tun, wenn ein widersprüchliches Testament vorliegt?

Der wichtigste Punkt ist, sich beraten und prüfen zu lassen, wie die Auslegung des Testaments nach den gesetzlichen Kriterien vorgenommen werden kann. Der nächste Schritt wird dann die Besprechung und Verhandlung aller Erben sein. Hier kann der Beizug eines Fachexperten aus der Immobilienbranche oder eines Rechtsanwalts hilfreich sein, vor allem eines neutralen Mediators, der sich im Erbrecht auskennt. Falls eine Einigung nicht möglich ist, muss rechtzeitig ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden, denn hierzu gibt es Fristen, die beachtet werden müssen. Für die Ungültigkeitsklage beispielsweise beträgt die Frist ein Jahr ab Kenntnis.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden?

Grundsätzlich gilt: Möglichst frühzeitig! Als Erbe, sobald Probleme erkennbar werden. Oder eben schon vorher, wenn der eigene Nachlass zu planen ist. Eine sorgfältige Nachlassplanung kann viel dazu beitragen, dass die spätere Teilung friedlich durchgeführt werden kann.

Welchen Einfluss hat der Grundsatz des favor testamenti?

Favor testamenti ist ein lateinischer Ausdruck, der die Begünstigung des Testaments beschreibt. Von verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten ist jene zu bevorzugen, die den Bestand des Testaments ermöglicht und nicht zu dessen Ungültigkeit führt. Einzelne ungültige Bestimmungen sollen nicht gleich das ganze Testament nichtig machen. Im Übrigen ist ein Testament nach dem sogenannten Willensprinzip auszulegen, also nach dem wirklichen Willen des Erblassers. Dieser soll aufgrund des Wortlautes, der Systematik der Bestimmungen und unter Umständen auch aufgrund der Lebensverhältnisse ermittelt werden. Falls Lücken bestehen, soll auch der hypothetische Wille des Erblassers geklärt werden.

Wie können Erbstreitigkeiten aussergerichtlich gelöst werden?

Bei der Verwaltung des Nachlasses ist es möglich, einen Erbenvertreter behördlich einsetzen zu lassen. Dies kann notwendig werden, weil in der Erbengemeinschaft das Einstimmigkeitsprinzip gilt: Ohne die Zustimmung aller Erben kann kein Entscheid getroffen werden und es besteht die Gefahr der Handlungsunfähigkeit.

Um eine saubere und rechtskonforme Teilung des Nachlasses sicherzustellen, können die Erben einen Liquidator einsetzen. Sie können auch gemeinsam bei einem Rechtsanwalt Teilungsvorschläge einholen und sich beraten lassen.

Sehr bewährt hat sich die Mediation. Hier suchen die Erben gemeinsam eine Lösung, um Erbstreitigkeiten zu beenden. Der Mediator unterstützt sie als unparteiischer Fachmann im Mediationsverfahren. Er wirkt darauf hin, dass die Interessen der Erben offengelegt und Optionen erarbeitet werden. Dazu muss man wissen, dass die Erbengemeinschaft bei der Gestaltung der Teilung recht frei ist und sich vielfach Möglichkeiten anbieten, an die man zunächst nicht gedacht hat.

Auch der Erblasser kann die aussergerichtliche Erledigung fördern, indem er testamentarisch einen Willensvollstrecker bestimmt, der dafür sorgt, dass sein Wille vollzogen und der Nachlass professionell verwaltet und geteilt wird.

Letzter Ausweg Ungültigkeitsklage – Wie läuft ein Erbstreit vor Gericht ab?

Zunächst ist das Schlichtungsverfahren durchzuführen. Wenn an der Schlichtungsverhandlung keine Einigung herbeigeführt werden kann, wird die Klagebewilligung ausgestellt. Mit der Klagebewilligung ist die Klage vor dem zuständigen ordentlichen Gericht einzureichen. Die Ungültigkeitsklage richtet sich gegen die Person, die von der angefochtenen testamentarischen Verfügung begünstigt ist.

Das Gerichtsverfahren läuft zunächst meistens schriftlich ab. Es gibt eine schriftliche Klage, anschliessend eine schriftliche Klageantwort der Gegenpartei und unter Umständen bereits einen zweiten Schriftenwechsel mit Replik und Duplik. Das Gericht entscheidet über den Fortgang des Verfahrens. Es kann zur Instruktionsverhandlung vorladen, ein Expertiseverfahren anordnen oder direkt zur Hauptverhandlung vorladen. Ein Prozess ist aufwendig und kompliziert, auch in zeitlicher Hinsicht. Schliesslich kann ein Urteil – je nach Streitwert – mittels Berufung an eine weitere Instanz und dann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Wer trägt die Kosten bei einem Erbstreit?

Bei aussergerichtlicher Einigung ist es üblich, die Kosten einvernehmlich zu regeln und auf die Parteien aufzuteilen. Im Gerichtsverfahren werden die Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten) aufgrund des Streitwerts berechnet. Jene Partei, die unterliegt, muss die gesamten Kosten übernehmen. Wenn sie teilweise unterliegt, hat sie einen Teil der Kosten zu übernehmen. Wenn sie gewinnt, sind die Kosten von der Gegenpartei zu tragen.

Bei Streitigkeiten sollte eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden.

Wie kann ich als (künftiger) Erblasser bereits bei der Testamentserstellung Missverständnissen vorbeugen?

Eine professionelle Beratung ist unerlässlich, um alle Möglichkeiten – wie etwa lebzeitige Zuwendungen, Nacherbeneinsetzungen, Auflagen, Nutzniessung, Stiftungserrichtungen, Unternehmensnachfolge und Teilungsvorschriften – abzuklären. Sind die Wünsche und Möglichkeiten abgeklärt, muss dann das Testament oder der Erbvertrag „wasserdicht“ formuliert werden.

Erfahrungsgemäss lohnt es sich zu überlegen, ob der Erblasser Transparenz schaffen und die späteren Erben über seine Nachlassplanung informieren will, oder diese gar in die Planung miteinbeziehen will. Ich denke hier an lebzeitige Zuwendungen, Erbauskauf oder Erbverzicht. Zu prüfen ist auch, ob die Einsetzung eines Willensvollstreckers angebracht ist, was sich insbesondere bei komplizierten Familien- oder Vermögensverhältnissen empfiehlt.

Wie unterstützen Sie Ihre Klienten dabei, Erbstreitigkeiten bestmöglich zu lösen?

Wir bieten insbesondere die Mediation als geeignetes Instrument an, Erbstreitigkeiten beizulegen. Zudem unterstützen wir durch Nachlassliquidationen und bei der Ausarbeitung von Erbteilungsverträgen. Gerichtsverfahren sind sehr aufwändig und teuer, weshalb wir empfehlen, aussergerichtliche Lösungen anzustreben.

Haben Sie abschliessend hier noch einen Expertentipp für unsere User?

  • Erfahrungsgemäss ist es wichtig, noch zu Lebzeiten transparent und vorausschauend zu handeln und zu planen.
  • Jahrelang bestehende Erbengemeinschaften können zu Problemen führen. Besteht eine Erbengemeinschaft über 20 oder 30 Jahre und kommen nach Todesfällen weitere Erben hinzu, wird es kompliziert und unübersichtlich. Es empfiehlt sich, eine Teilung rechtzeitig zu prüfen und nicht allzu lange zuzuwarten.
  • Eine schriftliche Vereinbarung über die Entschädigung mit Nachkommen, die die Eltern betreuen oder sonst wie im Betrieb oder im Haushalt mithelfen, ist empfehlenswert. Damit kann vermieden werden, dass sich Nachkommen benachteiligt fühlen, weil sie „nur für Gottes Lohn“ die ganze Betreuungsarbeit übernommen haben.
  • Je nach Vermögen sollten lebzeitige Zuwendungen geprüft werden. So können Nachkommen unterstützt werden und müssen nicht bis ins hohe Alter warten, bis der Erbfall eintritt. Es ist ja heute keine Seltenheit mehr, dass Nachkommen bereits im Pensionsalter sind, wenn ihre Eltern sterben.
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Alexander Imhof

Rechtsanwalt für Erbrecht

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Alexander Imhof informiert Sie ausführlich zu allen Themen rund um Erbstreitigkeiten sowie deren Schlichtung und beantwortet alle Ihre Fragen.

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