Wie sollte sich ein eingesetzter Erbe im Streitfall mit den Pflichterben verhalten?
Erbrechtliche Auseinandersetzungen sind meistens sehr emotional. Daher empfehle ich in solchen Situationen, dass ein eingesetzter Erbe mit den Pflichtteilserben Kontakt aufnimmt und das Gespräch sucht. Er sollte anbieten, nach Möglichkeit eine gültige Lösung zu finden und nicht zu streiten.
Zeigt es sich, dass das schwierig ist, dann sollte er eine Anwältin oder einen Anwalt konsultieren und mit der Vertretung seiner Interessen gegenüber den Erben beauftragen. Wenn es zum Streit kommt, wird es meist auch rechtlich kompliziert. Dann ist es gut, rechtlichen Beistand zu haben.
Wie könnte der Erblasser versuchen, einen Streit bereits bei der Erbeinsetzung zu verhindern?
Hierzu kann ich folgendes empfehlen:
1.Eine in rechtlicher Hinsicht absolut wasserdichte und klare letztwillige Verfügung erlassen. Wenn hier keine Fragen offen bleiben, ist das meist schon eine gute Versicherung.
2. Einen Willensvollstrecker einsetzen. Diese Person kann natürlich nicht über den Nachlass entscheiden, aber sie kann seine Verteilung abwickeln. Dann hat die Erbengemeinschaft eine Ansprechperson.
Wie können Sie, als Erbrechtsanwältin, Menschen helfen, die wegen der Erbeinsetzung in einen Streit verwickelt sind?
Wie gesagt sind erbrechtliche Streitigkeiten oft sehr emotional und belastend, diese Erfahrung habe ich häufig gemacht. Beispielsweise in einer Situation, in der der Erblasser nochmals geheiratet hat. Daher versuche ich stets, zuerst mit den Beteiligten das Gespräch zu suchen, allfällige Konflikte auszuloten, möglichst zu schlichten und ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Wenn die Erben im Gespräch die Beweggründe des Erblassers dafür erfahren, warum beispielsweise eine bestimmte Person mehr erhalten soll als die Kinder, dann entwickeln sie vielleicht auch mehr Verständnis dafür. Weil es aber immer auch um das liebe Geld geht, sind solche gütlichen Einigungen nicht immer einfach zu erreichen.