Wer das Wort Nachlass hört, denkt wohl zunächst an Vermögenswerte. Doch auch Schulden, Forderungen und sogar Emails können Teil des Nachlasses sein. Was vererbt wird, was nicht vererbt wird und wie der Nachlass schliesslich unter den Erben aufgeteilt wird, erklärt Rechtsanwalt und Erbrechtsexperte Dr. Martin Breitenstein im Interview mit erbrechtsinfo.ch.
Dr. Breitenstein begann seine berufliche Laufbahn als Assistent im Öffentlichen Recht an der Universität Basel und arbeitete später am Bundesamt für Justiz. Anschliessend schlug er einen anderen Weg ein, war lange Zeit Journalist, unter anderem bei der Neuen Zürcher Zeitung. Vor 15 Jahren fand er zum Anwaltsberuf, den er heute in der Kanzlei Schwarz Breitenstein Rechtsanwälte AG ausübt. Vertiefend beschäftigt er sich hier mit Erbrechtsthemen, unterstützt bei der Regelung der Erbfolge und bei Erbteilungen.
Rechtsanwalt für Erbrecht
- Schwerpunkte: Regelung der Erbfolge, Erbteilungen
- Kanzlei: 8401 Winterthur
- Zulassung seit: 2009