Das Erbrecht stellt einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Anwalt und Notar dar. Meine langjährige Erfahrung dient mir bei der Planung und Formulierung von massgeschneiderten Lösungen für Ihre private Erbfolge oder die geschäftliche Nachfolge. Häufig soll der Ehepartner optimal abgesichert werden, aber auch bei besonderen Patchwork-Situationen ist den Wünschen des Erblassers Rechnung zu tragen. Dabei findet das Ehegüterrecht ebenso Berücksichtigung wie die steuerrechtlichen Folgen.
Im Gespräch mit Ihnen erarbeiten wir gemeinsam eine individuelle Lösung für Ihre Ziele und Erwartungen. Dabei ist mir besonders wichtig, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen zum Tragen kommen, dass einfache Lösungen mit klaren Formulierungen entstehen, und dass künftige Erbstreitigkeiten nach Möglichkeit vermieden werden. Als Notar kann ich die erarbeiteten Verträge, Testamente und Vorsorgeaufträge auch gleich beurkunden.
Bei Erbteilungen und Willensvollstreckungen werde ich Sie kompetent beraten, und in streitigen Auseinandersetzungen Ihre Rechte wo nötig mit aller Härte vertreten. Bei Bedarf kann ich auf kanzleiinterne Ressourcen zurückgreifen, sei es für den fachlichen Austausch oder aber für die Stellvertretung in dringenden Fällen.
Neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar handle ich auf Wunsch auch als Willensvollstrecker, als Stiftungsrat oder als Trustee/Protector und Finanzintermediär.
Zögern Sie nicht, mich zur Vereinbarung eines Erstgesprächs zu kontaktieren, sei es per Telefon, via Email oder persönlich in unserer Kanzlei beim Bahnhof St. Gallen.