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Internationales Erbrecht Schweiz – Deutschland – Italien (Erbrecht)

Rechtstipp von Dominique Calcò Labbruzzo

Strategische Nachlassplanung für grenzüberschreitende Vermögen

Immer mehr Mandanten leben, arbeiten oder investieren zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien. Immobilien in Mailand, Unternehmensbeteiligungen in Zürich, Kinder in München – internationale Lebensrealitäten sind längst Realität.

Gerade für Unternehmerfamilien, vermögende Privatpersonen und international strukturierte Vermögen ist das internationale Erbrecht kein Nebenthema, sondern eine strategische Kernfrage.

Als international tätige Anwältin für Erbrecht erlebe ich regelmässig, dass fehlende oder unkoordinierte Planung zu erheblichen rechtlichen, steuerlichen und familiären Konflikten führt. Dieser Beitrag gibt einen strukturierten Überblick – mit konkreten Rechtstipps aus der Praxis.

 

1. Welches Recht ist anwendbar?

Die erste zentrale Frage lautet: Welches nationale Erbrecht kommt zur Anwendung?

Schweiz

In der Schweiz bestimmt sich die internationale Zuständigkeit grundsätzlich nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers (IPRG).

  • Massgeblich ist der zivilrechtliche Wohnsitz.
  • Ausländische Staatsangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen das Recht ihres Heimatstaates wählen.
  • Schweizer Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland unterliegen unter Umständen ausländischem Recht.

Praxisproblem: Viele Expats gehen davon aus, dass automatisch ihr Heimatrecht gilt – das ist häufig nicht der Fall.

Deutschland

Deutschland unterliegt der EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO).

  • Anknüpfungspunkt ist der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers.
  • Eine Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts ist möglich.
  • Das Europäische Nachlasszeugnis erleichtert die grenzüberschreitende Abwicklung innerhalb der EU.

Italien

Auch Italien wendet die EU-Erbrechtsverordnung an.

Besonderheit: Das italienische Pflichtteilsrecht (legittima) ist sehr strikt und gewährt Ehegatten und Kindern weitreichende Mindestquoten.

Gerade bei Immobilien in Italien kann dies unternehmerische Gestaltungen erheblich einschränken.

2. Pflichtteilsrecht – die grösste Konfliktquelle

Die Pflichtteilsrechte unterscheiden sich erheblich:

  • Schweiz (Reform 2023): Reduzierte Pflichtteile, erhöhte Testierfreiheit
  • Deutschland: Pflichtteilsanspruch als reiner Geldanspruch, sehr durchsetzungsstark
  • Italien: Stark quotengebundenes System mit begrenzter Gestaltungsfreiheit

Rechtstipp

Bevor eine internationale Struktur errichtet wird (z. B. Holding, Immobiliengesellschaft, Familiengesellschaft), sollte geprüft werden:

  • Wie hoch sind die Pflichtteilsquoten?
  • Besteht ausreichende Liquidität?
  • Können Pflichtteilsansprüche das Unternehmen gefährden?

Liquiditätsplanung ist im internationalen Erbrecht ebenso wichtig wie juristische Präzision.

3. Immobilien im Ausland

Immobilien unterliegen regelmässig dem Recht des Belegenheitsstaates (lex rei sitae).

Das bedeutet:

  • Eine Schweizer Verfügung von Todes wegen kann in Deutschland oder Italien formell wirksam sein.
  • Materiell-rechtlich können jedoch zwingende Vorschriften des Belegenheitsstaates eingreifen.
  • In Italien kann insbesondere das Pflichtteilsrecht erhebliche Auswirkungen auf Immobilienübertragungen haben.

Rechtstipp

Bei Immobilien in mehreren Ländern sollte niemals isoliert ein einzelnes Testament errichtet werden.

Erforderlich ist eine koordinierte internationale Nachlassstrategie.

4. Rechtswahl – strategisches Instrument

Die Rechtswahl ist eines der wichtigsten Instrumente im internationalen Erbrecht.

Sie kann sinnvoll sein bei:

  • Patchwork-Familien
  • Unternehmensnachfolge
  • Vermögen in mehreren Ländern
  • geplanter Wohnsitzverlagerung
  • binationalen Ehen

Eine klar formulierte Rechtswahlklausel schafft Rechtssicherheit und verhindert spätere Zuständigkeitskonflikte.

Fehlende Rechtswahl führt häufig zu langwierigen Verfahren in mehreren Staaten.

5. Steuerliche Aspekte nicht unterschätzen

Erbrecht und Erbschaftsteuer sind getrennte Themen – in der Praxis jedoch eng verbunden.

  • In der Schweiz ist die Erbschaftsteuer kantonal geregelt.
  • Deutschland kennt progressive Steuersätze mit Freibeträgen.
  • Italien hat vergleichsweise moderate Steuersätze, jedoch formale Anforderungen.

Rechtstipp

Vor jeder Gestaltung sollte eine steuerliche Simulation erfolgen:

  • Wo entsteht die Steuerpflicht?
  • Besteht ein Doppelbesteuerungsrisiko?
  • Welche Vermögenswerte sind besonders steuerrelevant?

Internationale Nachlassplanung ist stets interdisziplinär.

6. Typische Fehler in grenzüberschreitenden Erbfällen

  1. Kein Testament trotz Auslandsvermögen
  2. Mehrere widersprüchliche Testamente
  3. Keine Rechtswahl
  4. Keine Pflichtteilsanalyse
  5. Fehlende Liquiditätsplanung
  6. Ignorieren steuerlicher Auswirkungen
  7. Keine familieninterne Abstimmung

Gerade bei komplexen Familienstrukturen entstehen Konflikte selten wegen fehlender Normen – sondern wegen fehlender Koordination.

7. Unternehmerische Nachfolge im internationalen Kontext

Bei Unternehmerfamilien treten zusätzliche Fragestellungen hinzu:

  • Bewertung von Gesellschaftsanteilen
  • Stimmrechtsregelungen
  • Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag
  • Schutz vor Zersplitterung
  • Absicherung des überlebenden Ehegatten

In Deutschland und Italien können Pflichtteilsansprüche erhebliche Liquiditätsbelastungen verursachen.

Die Schweiz bietet seit der Reform 2023 mehr Gestaltungsspielraum – insbesondere bei frühzeitiger strategischer Planung.

Fazit

Wer Vermögen zwischen Schweiz, Deutschland und Italien hält, benötigt:

✔ klare Rechtswahl

✔ abgestimmte Testamente

✔ Pflichtteils- und Liquiditätsanalyse

✔ steuerliche Strukturprüfung

✔ internationale Koordination

Internationales Erbrecht ist kein Standardprozess, sondern strategische Vermögensplanung.

Frühzeitige, strukturierte Beratung verhindert langjährige Auseinandersetzungen und schützt sowohl Vermögen als auch familiären Frieden.

Grenzüberschreitende Lebensrealitäten erfordern grenzüberschreitende juristische Kompetenz.

 

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Dominique Calcò Labbruzzo

Rechtsanwältin für Erbrecht

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Dominique Calcò Labbruzzo

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