Eine Person muss mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sein, um ein Testament errichten zu können. Was unter der sogenannten Testierfähigkeit genau zu verstehen ist und worauf in diesem Zusammenhang jedenfalls zu achten ist, beantwortet Ihnen Rechtsanwältin lic. iur. Melanie Strässle.
Nach Abschluss ihres Studiums war lic. iur. Melanie Strässle mehrere Jahre als Gerichtsschreiberin an einem Bezirksgericht tätig, wo sie u.a. für Verfahren im Bereich Familien-, Güter- und Erbrecht zuständig war. Seit 2017 amtet sie für dasselbe Bezirksgericht als nebenamtliche Ersatzrichterin.
Im Jahr 2016 erlangte lic. iur. Melanie Strässle das Anwaltspatent. Sie arbeitet seit 2017 als Rechtsanwältin und öffentliche Urkundsperson für die Muri Partner Rechtsanwälte AG, wobei das Erbrecht zu ihrem Spezialgebiet gehört. Ebenfalls ist sie im Nebenamt als Aktuarin ad hoc für das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden tätig.
Rechtsanwältin für Erbrecht
- Schwerpunkte: Vorsorge- und Nachlassplanung
- Kanzlei: 8570 Weinfelden
- Zulassung seit: 2016