Die Ausgleichungspflicht: Vielen (künftigen) Erben ist gar nicht klar, dass bereits erhaltene Zuwendungen mitunter ihrem Erbanteil angerechnet werden können. Das Schweizer Erbrecht sieht jedoch vor, dass bestimmte Vermögenswerte entweder in den Nachlass eingebracht oder eben an den Erbanteil des Betroffen angerechnet werden müssen. Wann dies konkret der Fall ist, wie die Berechnung der Ausgleichshöhe erfolgt und wie diese Verpflichtung vielleicht doch umgangen werden kann, erklärt Rechtsanwalt und Notar Dr. iur. Hans Henzen im Gespräch.
Dr. iur. Hans Henzen ist Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Gossau und der ideale Ansprechpartner in allen Belangen rund um das Erbrecht. Durch seine zusätzliche Tätigkeit als Notar ist er auch befugt, Testamente und Erbverträge zu beurkunden. Dr. iur. Hans Henzen hat seine anwaltliche Karriere 1991 begonnen und kann langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt aufweisen. Neben seiner Spezialisierung im Erbrecht, ist er auch im Zivil(prozess-)recht, wie auch im Gesellschafts- und Familienrecht tätig. Durch eine weitere Ausbildung im Haftpflicht- und Versicherungsrecht können Sie auch in diesen Bereichen auf die Expertise von Dr. iur. Hans Henzen vertrauen!
Rechtsanwalt für Erbrecht
- Schwerpunkte: Testamente, Erbverträge, Beurkundung
- Kanzlei: 9200 Gossau
- Zulassung seit: 1990