Teilweise Unwirksamkeit eines Testaments
Oftmals führt eine teilweise Unwirksamkeit des Testaments dazu, dass das gesamte Dokument unwirksam wird. Dies ist dann der Fall, wenn einzelne unwirksame Verfügungen Auswirkungen auf eigentlich gültige Verfügungen haben. In diesem Fall kann man das Testament anfechten.
Wann ist eine Testamentsanfechtung sinnlos?
In einigen Fällen ist es nicht erfolgsversprechend, ein Testament anfechten zu lassen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Kind nur den Pflichtteil erhalten soll, damit aber nicht zufrieden ist. Hat ein Erblasser aus freien Stücken und im rechtlichen Rahmen so verfügt, sollte man gut überlegen, ob man die Erbschaft anfechten will. Darüber hinaus ist die Anfechtung immer dann “sinnlos”, wenn die Begründung vor Gericht nicht nachweisbar ist. Geht man zum Beispiel aufgrund von Hörensagen davon aus, dass man im Testament schlechter gestellt wurde, ist ein unbestrittener Nachweis dieser Annahme vor Gericht schwerlich möglich und die Anfechtung ist entsprechend wenig erfolgversprechend.
Testament anfechten – mögliche Rechtsmittel
Wer ein Testament anfechten möchte, sollte sich zunächst darüber im Klaren sein, dass die Anfechtung ausschliesslich vor dem zuständigen Gericht erfolgen kann. Zudem sieht das Schweizer Gesetz nicht “das eine Rechtsmittel” gegen ein vermeintlich ungültiges Testament vor. Je nach Ausgangslage und Begründung der Testamentsanfechtung können unterschiedliche Rechtsmittel in Form einer:
- Ungültigkeitsklage
- Nichtigkeitsklage
- Herabsetzungsklage
zur Wahrung der Rechte des Erben ergriffen werden. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einem Testaments-Mangel und je nach eben diesem Mangel muss Klage erhoben werden. Um Ihnen eine Übersicht der möglichen Mängel und dafür Rechtsmittel zu ermöglichen, haben wir für sie in der nun folgenden Tabelle die häufigsten Klagegründe samt der nötigen Klageform zusammengestellt.
Testament-Mängel und entsprechende Klagen
Mangel | Klage |
Testier-Unfähigkeit des Erblassers | Ungültigkeitsklage gemäss §519-521 ZGB |
Willensmangel des Erblassers | Ungültigkeitsklage gemäss §519-521 ZGB |
Rechtswidriger Testament-Inhalt | Ungültigkeitsklage gemäss §519-521 ZGB |
Sittenwidriger Testament-Inhalt | Ungültigkeitsklage gemäss §519-521 ZGB |
Formmangel | Ungültigkeitsklage gemäss §519-521 ZGB |
Gravierender Formmangel | Nichtigkeitsklage |
Widersprüchlicher Testaments-Inhalt | Nichtigkeitsklage |
unmöglicher Testamentsinhalt | Nichtigkeitsklage |
offensichtlich gefälschtes Testament | Nichtigkeitsklage |
offensichtlich erzwungenes Testament | Nichtigkeitsklage |
Blosse Testamentsentwürfe | Nichtigkeitsklage |
Pflichtteilsverletzung aufgrund der testamentarischer Anordnung | Herabsetzungsklagegemäss 522-533 ZGB |
Chancen der Anfechtung eines Testaments
Die Chancen beim Testament anfechten hängen davon ab, ob die Gründe für die Anfechtung rechtlich relevant sind. Wer ein Testament anfechten möchte, sollte sich daher schon im Vorfeld ausgehend bei einem Rechtsanwalt für Erbrecht informieren, ob eine Anfechtung zielführend sein kann, welche Erfolgsaussichten bestehen und mit welchem Aufwand die Testamentsanfechtung verbunden ist.
Chancen bei eigenhändigem Testament
Am häufigsten werden eigenhändige Testamente angefochten. Weil für diese keine offizielle Beurkundung nötig ist, enthalten sie am häufigsten Formfehler oder sonstige unklare Formulierungen, die den Erben Anlass zum Testament anfechten geben.