Meine Rechtsanwaltskanzlei in Zürich verfügt ausserdem über besondere Expertise im Schnittbereich Erbrecht und Strafrecht. Hierbei unterstütze ich Sie beispielsweise bei Testamentsfälschungen, Testamentsunterdrückungen, strafbaren Einwirkungen auf den erblasserischen Willen, zivilrechtlichen Folgen sowie bei Ungültigkeits- und Herabsetzungsklagen bei Unfähigkeit des Erblassers zum testieren oder bei Verletzung des Pflichtteils.
Erfahrung, Kompetenz und Einfühlsamkeit bilden die Grundlage für eine vertrauenswürdige und erfolgreiche Zusammenarbeit. Als zuverlässiger Rechtsanwalt in Zürich lege ich besonderen Wert darauf, Sie in einem ausführlichen Beratungsgespräch über Ihre individuelle Situation präzise aufzuklären, um gemeinsam eine optimale Strategie zu entwickeln - selbstverständlich unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen bzw. wirtschaftlichen Interessen.
Ein zentrales Ziel ist die Erarbeitung von Alternativen zu langwierigen Prozessen. Sollte jedoch keine konsensuale Lösung gefunden werden, vertrete ich Sie mit Nachdruck vor den zuständigen Behörden und Gerichten.
Vertrauen Sie auf mein fundiertes Fachwissen und vereinbaren Sie gerne einen Termin in meiner Kanzlei in Zürich.