Unser Handeln richtet sich nach den Interessen und Anliegen unserer Klientschaft. Diese soll mit den qualitativ hochwertigsten und gleichzeitig auch mit den wirtschaftlich ökonomischsten Dienstleistungen bedient werden. Neben Qualität und Effizienz geniesst bei uns auch die persönliche Klientenbetreuung Vorrang gegenüber einer anonymisierten und in der Kundenbetreuung stets wechselnden Verantwortlichkeiten.
Als im Bereich des Erbrechts ausgewiesene Spezialisten verfügen wir über den Fachanwaltstitel SAV Erbrecht, welcher bei erfüllten Voraussetzung durch den schweizerischen Anwaltsverband verliehen wird. Damit sich unsere Klientschaft auch künftig der optimalsten Betreuung und der besten Dienstleistungen gewiss sein darf, sind wir zu jährlichen Weiterbildungen verpflichtet, wobei dies für uns nicht Pflicht, sondern vielmehr Berufung bedeutet.
Das Vertrauen in unsere Kanzlei soll sich in Sicherheit wandeln, sich mit allen erbrechtlichen Themen und Fragestellungen, sei es als in einen Nachlass eingebundene Erbin oder Erben oder sei es als künftiger Erblasser, durch uns in optimalster und qualitativ bester Manier beraten, betreut und vertreten zu werden.
Die Klientin und der Klient stehen bei uns im Zentrum. Sie und er haben die Gewissheit, durch uns persönlich im kleinen Team und mit ausschliesslich höchsten Qualitätsansprüchen genügenden Dienstleistungen effizient und zeitnah versorgt zu werden.
Anhand des Sprichworts: «Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, Sie zu verlieren», darf sich unsere Klientin und unser Klient ihrer und seiner Ruhe gewiss sein.
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