Ein Ehe- und Erbvertrag oder Testament ist häufig beim Haus- oder Wohnungskauf, aber auch im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgen angezeigt. Besonders Personen mit grossem Immobilienportefeuille, Unternehmern, Familien mit (minderjährigen) Kindern, Konkubinatspartnern und (alleinstehenden) Personen vor dem Eintritt ins Alters- oder Pflegeheim ist zu empfehlen, güter- und erbrechtliche Regelungen zu treffen sowie einen Vorsorgeauftrag zu errichten. Nicht zu vernachlässigen sind weiter Regelungen bei lebzeitigen Liegenschaftsschenkungen und Erbvorbezügen unter Einräumung einer Nutzniessung oder eines Wohnrechts (z.B. Ausgleichsanordnungen, Herabsetzungsverzicht, professionelle Immobilienbewertung). Auch die Gründung einer Stiftung oder Begründung von Stockwerkeigentum kann sinnvoll sein. Aufgrund meiner Erfahrung als Rechtsanwältin für Private Clients in einer international orientierten Zürcher Wirtschaftskanzlei, weiss ich Sie bei (Immobilien-)Nachlässen mit internationalem Bezug bestens zu beraten (z.B. EU-ErbVO). Auch für Ansiedlungen in der Schweiz sind Sie bei uns genau richtig. Zudem sind wir Experten bei sämtlichen Fragestellungen rund um das Vererben von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gewerben nach dem bäuerlichen Bodenrecht (BGBB).
Bei der Beratung berücksichtigen wir stets auch steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte, beispielsweise eine allfällige Qualifizierung von Erben als gewerbsmässige Liegenschaftenhändler, welche erhebliche Steuerfolgen nach sich ziehen könnte. Bei Bedarf können wir auf ein bewährtes Netzwerk aus Steuerexperten, Wirtschaftsprüfern und Treuhändern zurückgreifen. Ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich, vertreten wir unsere Klientinnen und Klienten bei Erbteilungsverfahren, Herabsetzungs- oder Ungültigkeitsverfahren unter Berücksichtigung der neusten Behörden- und Gerichtspraxis erfolgreich vor Zivilgerichten. Als fachkundige und vertrauensvolle Willensvollstrecker bereiten wir schliesslich die Teilung von (Immobilien-) Nachlässen vor, vermitteln bei Unstimmigkeiten und zeigen Lösungen auf.
2021
CAS Bau- und Immobilienrecht, Institut für Schweizerisches und Internationales Baurecht, Universität Freiburg
2021
Fachanwältin SAV Erbrecht
2021
Fachanwältin SAV Bau- und Immobilienrecht
seit 2016
Rechtsanwältin und Notarin, Partnerin bei Hofstetter Advokatur & Notariat AG, Luzern
2016
Notariatspatent
2015
Rechtsanwältin bei Walder Wyss AG, Zürich
2014–2015
Rechtsanwältin bei Hofstetter Advokatur & Notariat AG, Luzern
2014
Anwaltspatent
2013
Rechtspraktikantin beim Bezirksgericht Willisau, Willisau
2013
Legal Secondee bei Deutsche Asset Management Schweiz AG, Zürich
2012–2013
Substitutin bei Walder Wyss AG, Zürich
2012
Master of Law of the University of Lucerne (MLaw)
2011–2012
Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. iur. Monika Pfaffinger, Universität Luzern
2010–2012
Juristische Assistentin für Senior Legal Counsels bei Recht Steuern & Compliance der Zürcher Kantonalbank, Zürich
2008–2014
Juristische Assistentin/Mitarbeiterin bei Hofstetter Advokatur & Notariat AG, Luzern
2010
Bachelor of Law of the University of Lucerne (BLaw)