Als etablierte Anwaltskanzlei mit 3 erfahrenen Anwälten und 3 Jurist*in*en und Standorten in Glarus und Glarus Nord (Näfels) bieten wir Ihnen als eingespieltes Team für die gesamte Deutschschweiz kompetente, einfühlsame und umfassende Beratung im Erbrecht und damit zusammenhängenden Fragen an.
Wir decken auch das Gesellschaftsrecht (Unternehmensnachfolgen, Übertragung von Aktien oder Stammanteilen an GmbHs) und das Immobilienrecht (vielleicht möchten Sie Ihr Haus oder eine Wohnung übertragen) ab.
Auch steuerliche Fragen bezüglich dem Todesfall, Erbvorbezügen, Darlehen und Schenkungen und der Erbteilung können Sie uns gerne stellen.
Wir beraten Sie aber nicht „nur“, wir helfen Ihnen auch beim Planen und Umsetzen.
Als Notare sind wir befugt, sämtliche erbrechtlichen Dokumente (Erbverträge, Testamente, Erbverzichtsverträge) zu erstellen und zu beurkunden, was uns ermöglicht, Ihnen eine ganzheitliche Lösung aus einer Hand zu bieten.
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vorsorgeaufträgen, bei der Annahme oder Ausschlagung von Erbschaften, bei Erbteilungen sowie in Erbstreitigkeiten.
Wir helfen Ihnen auch bei der Errichtung von Stiftungen (inklusive Statuten Erarbeitung und Beurkundung), um Ihre Einstellung und Ihre gesellschaftlichen und sozialen Anliegen auch über Ihren Tod hinaus umzusetzen oder weiter zu verfolgen.
Wir errichten mit Ihnen Familienstiftungen oder gemeinnützige Stiftungen und holen für Sie gegebenenfalls auch Steuerbefreiungen und Steuerrulings ein.
Wir entwerfen mit Ihnen Regelungen für die Willensvollstreckung, damit Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod auch wirklich geschieht.
Wir übernehmen regelmässig auch Willensvollstreckermandate und setzen nach Ihrem Tod die getroffenen Regelungen in Ihrem Sinne um.
Wir lassen uns wenn gewünscht auch als Ersatz-Willensvollstrecker einsetzen – z.B. wenn Ihr/e bevorzugte/r Willensvollstrecker/in im Zeitpunkt Ihres Todes schon vorverstorben sein sollte oder das Mandat dann altersbedingt oder wegen Überlastung nicht annehmen möchte.
Unser Ziel ist es, Ihre Interessen im Erbrecht wirksam zu vertreten – ob durch vorausschauende Regelungen zu Lebzeiten, gütliche Einigungen im Rahmen von Nachlässen (vertragliche Erbteilung) oder mit der notwendigen Entschlossenheit vor Gericht.
Unsere Schwerpunkte im Schweizer Erbrecht sind: