Ihre Anwaltskanzlei und Notare für Schweizer Erbrecht im Glarnerland und für die Deutschschweiz – umfassend auch Stiftungsrecht und Vorsorgerecht.
Das Erbrecht ist ein besonders sensibler Bereich, in dem es nicht nur um rechtliche Fragen geht, sondern auch um emotionale Herausforderungen und häufig um familiäre Beziehungen, teilweise auch um Unternehmensnachfolgen.
Als etablierte Anwaltskanzlei mit 3 erfahrenen Anwälten und 3 Jurist*in*en und Standorten in Glarus und Glarus Nord (Näfels) bieten wir Ihnen als eingespieltes Team für die gesamte Deutschschweiz kompetente, einfühlsame und umfassende Beratung im Erbrecht und damit zusammenhängenden Fragen an.
Wir decken auch das Gesellschaftsrecht (Unternehmensnachfolgen, Übertragung von Aktien oder Stammanteilen an GmbHs) und das Immobilienrecht (vielleicht möchten Sie Ihr Haus oder eine Wohnung übertragen) ab.
Auch steuerliche Fragen bezüglich dem Todesfall, Erbvorbezügen, Darlehen und Schenkungen und der Erbteilung können Sie uns gerne stellen.
Wir beraten Sie aber nicht „nur“, wir helfen Ihnen auch beim Planen und Umsetzen.
Als Notare sind wir befugt, sämtliche erbrechtlichen Dokumente (Erbverträge, Testamente, Erbverzichtsverträge) zu erstellen und zu beurkunden, was uns ermöglicht, Ihnen eine ganzheitliche Lösung aus einer Hand zu bieten.
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vorsorgeaufträgen, bei der Annahme oder Ausschlagung von Erbschaften, bei Erbteilungen sowie in Erbstreitigkeiten.
Wir helfen Ihnen auch bei der Errichtung von Stiftungen (inklusive Statuten Erarbeitung und Beurkundung), um Ihre Einstellung und Ihre gesellschaftlichen und sozialen Anliegen auch über Ihren Tod hinaus umzusetzen oder weiter zu verfolgen.
Wir errichten mit Ihnen Familienstiftungen oder gemeinnützige Stiftungen und holen für Sie gegebenenfalls auch Steuerbefreiungen und Steuerrulings ein.
Wir entwerfen mit Ihnen Regelungen für die Willensvollstreckung, damit Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod auch wirklich geschieht.
Wir übernehmen regelmässig auch Willensvollstreckermandate und setzen nach Ihrem Tod die getroffenen Regelungen in Ihrem Sinne um.
Wir lassen uns wenn gewünscht auch als Ersatz-Willensvollstrecker einsetzen – z.B. wenn Ihr/e bevorzugte/r Willensvollstrecker/in im Zeitpunkt Ihres Todes schon vorverstorben sein sollte oder das Mandat dann altersbedingt oder wegen Überlastung nicht annehmen möchte.
Unser Ziel ist es, Ihre Interessen im Erbrecht wirksam zu vertreten – ob durch vorausschauende Regelungen zu Lebzeiten, gütliche Einigungen im Rahmen von Nachlässen (vertragliche Erbteilung) oder mit der notwendigen Entschlossenheit vor Gericht.
Unsere
Schwerpunkte im Schweizer Erbrecht sind:
- Erbrechtsberatung
- Erbvertrag (Erstellung inkl. notarieller Beurkundung)
- Testament (Erstellung inkl. notarieller Beurkundung)
- Ehe- und Erbvertrag (Erstellung inkl. notarieller Beurkundung)
- Erbteilung
- Willensvollstreckung (Umsetzung Ihres letzten Willens)
- Mediationen zur Lösungsfindung
- Nachlassplanung
- Vorsorgerecht (KESB) – Abgrenzung von Vorsorge zu Erbrecht
- Vorsorgeauftrag (Erstellung inkl. notarieller Beurkundung)
- Erbstreit – Vermittlung und Vertretung Ihrer Interessen
- Letztwillige Verfügungen (Formulierung letzter Wille)
- Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten – wenn gewünscht mit Ausgleichsregelungen
- Nachlassverfahren
- Pflichtteilsanspruch – Berechnung und Durchsetzung
- Prozessführung
- Schenkungen vor dem Todesfall
- Schenkungen auf den Tod: Vermächtnisse oder Erbeinsetzungen
- Vermächtnisse (Festlegung von Vermächtnissen und Ersatzvermächtnissen und deren Ausrichtung im Todesfall)
- Stiftungen und Familienstiftungen (Errichtung inkl. notarieller Beurkundung) – zu Lebzeiten oder auf den Todesfall in Form eines
- Testaments
- Familienstiftung (Rechtsberatung und steuerliche Fragen)
- Errichtung von Stiftungen (inklusive Statuten Erarbeitung und Beurkundung), um Ihre Einstellung und Ihre gesellschaftlichen und sozialen Anliegen auch über Ihren Tod hinaus umzusetzen oder weiter zu verfolgen.
- Gemeinnützige Stiftungen
- Steuerbefreiungen und Steuerrulings (Beratung, Aushandeln, Einholen)
- Unternehmensnachfolge auf den Todesfall
- Sicherstellung des Weiterfunktionierens eines Unternehmens nach dem Tod des Inhabers und / oder Präsidenten / Zeichnungsberechtigten
- Gesellschaftsrecht (Unternehmensnachfolgen, Übertragung von Aktien oder Stammanteilen an GmbHs)
- Immobilienrecht (möchten Sie Ihr Haus oder eine Wohnung an Nachkommen oder Dritte übertragen?)
- Steuerfragen bezüglich dem Todesfall, Erbvorbezügen, Darlehen und Schenkungen
- Patientenverfügung
Besprechungen / Termine nur nach vorgängiger Vereinbarung via Email oder Telefon.